Es begab sich unter der Regierung des Ahasveros – desselben Ahasveros, der von Indien bis Äthiopien über hundertundsiebenundzwanzig Provinzen herrschte –,
zu jener Zeit also, als der König Ahasveros auf seinem Königsthron in der Burg (= Königspalast, Residenz) Susa saß,
im dritten Jahre seiner Regierung: da veranstaltete er für alle seine Fürsten und Diener (oder: Beamten) ein Festmahl, wobei die persischen und medischen Heerführer, die Edlen und die höchsten Beamten der Provinzen vor ihm versammelt waren,
indem er dabei den Reichtum seiner königlichen Herrlichkeit und die glanzvolle Pracht seiner Größe (= Majestät) viele Tage lang, nämlich hundertundachtzig Tage, zur Schau stellte.
Als dann diese Tage zu Ende waren, veranstaltete der König für die gesamte Bewohnerschaft, die sich in der Residenz Susa befand, vom Größten bis zum Kleinsten, ein siebentägiges Festmahl auf dem Hofe vor dem königlichen Schlossgarten.
Weiße und purpurblaue Vorhänge von Baumwolle waren mit Schnüren von Byssus und rotem Purpur mittels silberner Ringe an Marmorsäulen aufgehängt; Ruhepolster von schwerem, mit Gold- und Silberfäden durchwirktem Seidenzeug standen auf einem Pflaster aus Einlegewerk (= Mosaik) von Alabaster, von weißem und dunkelfarbigem Marmor und Perlmutterstein.
Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, die an Formen immer wieder verschieden waren; und Wein aus des Königs Kellern war reichlich vorhanden, wie es der Freigebigkeit eines Königs entspricht.
Das Trinken aber ging der Verordnung gemäß ohne jeden Zwang vor sich; denn der König hatte an alle seine Palastbeamten (oder: Hofmarschälle) die Weisung ergehen lassen, man solle jedem gestatten, es beim Trinken nach seinem Belieben zu halten. –
Auch die Königin Wasthi veranstaltete ein Festmahl für die Frauen im Inneren des königlichen Palastes des Königs Ahasveros.
Am siebten Tage nun, als der König durch den Wein in fröhliche Stimmung versetzt war, befahl er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha und Abagtha, Sethar und Karkas, den sieben Kammerherren, die den Dienst beim König Ahasveros versahen,
sie sollten die Königin Wasthi im Schmuck der Königskrone vor den König bringen, um den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zu zeigen; denn sie war in der Tat eine schöne Frau.
Doch die Königin Wasthi weigerte sich, auf den Befehl, den der König ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, zu erscheinen. Darüber ärgerte sich der König sehr und geriet in glühenden Zorn,
so dass er den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden – denn so wurde jede den König betreffende Angelegenheit dem Rat (oder: Kollegium) der Gesetz- und Rechtskundigen vorgelegt;
unter diesen standen ihm Karsna, Sethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsna und Memuchan, die sieben persischen und medischen Fürsten, am nächsten, die jederzeit Zutritt zum Könige hatten und die erste Stelle im Reiche einnahmen –, die Frage vorlegte:
„Wie ist nach dem Gesetz mit der Königin Wasthi zu verfahren dafür, dass sie dem Befehl, den der König Ahasveros ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, nicht nachgekommen ist?“
Da antwortete Memuchan vor dem Könige und den Fürsten: „Nicht gegen den König allein hat sich die Königin Wasthi vergangen, sondern zugleich gegen alle Fürsten und alle Völker, die in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros wohnen.
Denn die Kunde von dem Verhalten der Königin wird zu allen Frauen dringen, und es werden ihnen ihre Eheherren verächtlich erscheinen, da sie sagen werden: ‚Der König Ahasveros befahl, man solle die Königin Wasthi vor ihn bringen, aber sie kam nicht!‘
Schon heute werden die persischen und medischen Fürstinnen, die von dem Verhalten der Königin Kenntnis erhalten haben, allen Fürsten des Königs davon erzählen, woraus dann Verachtung und Verdruss genug entstehen wird.
Wenn es also dem König genehm ist, so möge eine königliche Verordnung von ihm ausgehen und unter die persischen und medischen Gesetze aufgenommen werden, und zwar mit unwiderruflicher Geltung, dass Wasthi vor dem König Ahasveros nicht mehr erscheinen dürfe, und der König möge ihre königliche Würde auf eine andere übertragen, die besser ist als sie.
Wenn dann die Verfügung, die der König erlassen wird, in seinem ganzen Reiche, das ja groß ist, zu allgemeiner Kenntnis gelangt, so werden alle Frauen ihren Eheherren, vom größten bis zum kleinsten, die schuldige Ehre erweisen.“
Dieser Vorschlag fand den Beifall des Königs und der Fürsten, und der König ging auf den Rat Memuchans ein.
Er sandte also Erlasse in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und an jedes Volk in der betreffenden Sprache: jeder Mann solle Herr in seinem Hause sein und dürfe anordnen, was ihm beliebe (?).
Querverweise zu Esther 1,5 Est 1,5
Auf diese Weise beging Salomo damals das Fest sieben Tage lang und ganz Israel mit ihm, eine gewaltige Festgemeinde, die zusammengekommen war von der Gegend bei Hamath an bis an den Bach Ägyptens.
Am achten Tage aber hielten sie eine Festversammlung; denn die Einweihung des Altars hatte man sieben Tage lang gefeiert, und das Fest dauerte auch sieben Tage.
So feierten denn die Israeliten, die sich in Jerusalem eingefunden hatten, das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude, und die Leviten und die Priester sangen dem HERRN Tag für Tag Loblieder unter Begleitung der Musikinstrumente.
Dabei richtete Hiskia freundliche Worte an alle Leviten, welche richtiges Verständnis für den Dienst des HERRN bewiesen; und man hielt Festmahle die sieben Tage hindurch, indem sie Heilsopfer darbrachten und den HERRN, den Gott ihrer Väter, priesen.
Darauf entschloss sich die ganze Volksgemeinde, noch weitere sieben Tage zu feiern; und so begingen sie noch sieben Tage lang ein Freudenfest.
Denn Hiskia, der König von Juda, hatte der Volksgemeinde tausend Stiere und siebentausend Stück Kleinvieh als Spende überwiesen, und die Fürsten (oder: höchsten Beamten) hatten gleichfalls tausend Stiere und zehntausend Stück Kleinvieh gespendet; und die Priester hatten sich in großer Zahl geheiligt.
So überließ sich denn die ganze Volksgemeinde Judas der Fröhlichkeit und ebenso die Priester und die Leviten und die ganze Menge derer, die aus Israel gekommen waren, auch die Fremdlinge (= Nicht-Israeliten), die aus den verschiedensten Gegenden Israels gekommen waren oder in Juda wohnten.