Es begab sich unter der Regierung des Ahasveros – desselben Ahasveros, der von Indien bis Äthiopien über hundertundsiebenundzwanzig Provinzen herrschte –,
zu jener Zeit also, als der König Ahasveros auf seinem Königsthron in der Burg (= Königspalast, Residenz) Susa saß,
im dritten Jahre seiner Regierung: da veranstaltete er für alle seine Fürsten und Diener (oder: Beamten) ein Festmahl, wobei die persischen und medischen Heerführer, die Edlen und die höchsten Beamten der Provinzen vor ihm versammelt waren,
indem er dabei den Reichtum seiner königlichen Herrlichkeit und die glanzvolle Pracht seiner Größe (= Majestät) viele Tage lang, nämlich hundertundachtzig Tage, zur Schau stellte.
Als dann diese Tage zu Ende waren, veranstaltete der König für die gesamte Bewohnerschaft, die sich in der Residenz Susa befand, vom Größten bis zum Kleinsten, ein siebentägiges Festmahl auf dem Hofe vor dem königlichen Schlossgarten.
Weiße und purpurblaue Vorhänge von Baumwolle waren mit Schnüren von Byssus und rotem Purpur mittels silberner Ringe an Marmorsäulen aufgehängt; Ruhepolster von schwerem, mit Gold- und Silberfäden durchwirktem Seidenzeug standen auf einem Pflaster aus Einlegewerk (= Mosaik) von Alabaster, von weißem und dunkelfarbigem Marmor und Perlmutterstein.
Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, die an Formen immer wieder verschieden waren; und Wein aus des Königs Kellern war reichlich vorhanden, wie es der Freigebigkeit eines Königs entspricht.
Das Trinken aber ging der Verordnung gemäß ohne jeden Zwang vor sich; denn der König hatte an alle seine Palastbeamten (oder: Hofmarschälle) die Weisung ergehen lassen, man solle jedem gestatten, es beim Trinken nach seinem Belieben zu halten. –
Auch die Königin Wasthi veranstaltete ein Festmahl für die Frauen im Inneren des königlichen Palastes des Königs Ahasveros.
Am siebten Tage nun, als der König durch den Wein in fröhliche Stimmung versetzt war, befahl er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha und Abagtha, Sethar und Karkas, den sieben Kammerherren, die den Dienst beim König Ahasveros versahen,
sie sollten die Königin Wasthi im Schmuck der Königskrone vor den König bringen, um den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zu zeigen; denn sie war in der Tat eine schöne Frau.
Doch die Königin Wasthi weigerte sich, auf den Befehl, den der König ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, zu erscheinen. Darüber ärgerte sich der König sehr und geriet in glühenden Zorn,
so dass er den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden – denn so wurde jede den König betreffende Angelegenheit dem Rat (oder: Kollegium) der Gesetz- und Rechtskundigen vorgelegt;
unter diesen standen ihm Karsna, Sethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsna und Memuchan, die sieben persischen und medischen Fürsten, am nächsten, die jederzeit Zutritt zum Könige hatten und die erste Stelle im Reiche einnahmen –, die Frage vorlegte:
„Wie ist nach dem Gesetz mit der Königin Wasthi zu verfahren dafür, dass sie dem Befehl, den der König Ahasveros ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, nicht nachgekommen ist?“
Da antwortete Memuchan vor dem Könige und den Fürsten: „Nicht gegen den König allein hat sich die Königin Wasthi vergangen, sondern zugleich gegen alle Fürsten und alle Völker, die in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros wohnen.
Denn die Kunde von dem Verhalten der Königin wird zu allen Frauen dringen, und es werden ihnen ihre Eheherren verächtlich erscheinen, da sie sagen werden: ‚Der König Ahasveros befahl, man solle die Königin Wasthi vor ihn bringen, aber sie kam nicht!‘
Schon heute werden die persischen und medischen Fürstinnen, die von dem Verhalten der Königin Kenntnis erhalten haben, allen Fürsten des Königs davon erzählen, woraus dann Verachtung und Verdruss genug entstehen wird.
Wenn es also dem König genehm ist, so möge eine königliche Verordnung von ihm ausgehen und unter die persischen und medischen Gesetze aufgenommen werden, und zwar mit unwiderruflicher Geltung, dass Wasthi vor dem König Ahasveros nicht mehr erscheinen dürfe, und der König möge ihre königliche Würde auf eine andere übertragen, die besser ist als sie.
Wenn dann die Verfügung, die der König erlassen wird, in seinem ganzen Reiche, das ja groß ist, zu allgemeiner Kenntnis gelangt, so werden alle Frauen ihren Eheherren, vom größten bis zum kleinsten, die schuldige Ehre erweisen.“
Dieser Vorschlag fand den Beifall des Königs und der Fürsten, und der König ging auf den Rat Memuchans ein.
Er sandte also Erlasse in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und an jedes Volk in der betreffenden Sprache: jeder Mann solle Herr in seinem Hause sein und dürfe anordnen, was ihm beliebe (?).
Querverweise zu Esther 1,19 Est 1,19
Dieser Vorschlag fand den Beifall des Königs und der Fürsten, und der König ging auf den Rat Memuchans ein.
So mögt ihr nun im Namen des Königs in betreff der Juden schriftlich verfügen, wie ihr es für angemessen haltet, und es dann mit dem Siegelring des Königs untersiegeln; dagegen eine Verfügung, die schriftlich im Namen des Königs erlassen und mit dem Siegelring des Königs untersiegelt ist, kann nicht rückgängig gemacht werden.“
Da sagte Samuel zu ihm: „Der HERR hat heute das Königtum über Israel von dir gerissen und gibt es einem andern, der besser ist als du.
Wenn es dem König genehm ist, so möge ihre Ausrottung durch einen schriftlichen Erlass verfügt werden; ich werde dann auch zehntausend Talente Silber in die Hände der Schatzmeister darwägen können, damit diese sie in die königlichen Schatzhäuser abführen.“
Nun denn, o König, erlass das Verbot und lass eine schriftliche Verordnung ergehen, die nach dem unwiderruflichen Gesetz der Meder und Perser nicht rückgängig gemacht werden darf!“
Daraufhin ließ der König Darius die schriftliche Verordnung mit dem darin enthaltenen Verbot ausfertigen.
Sobald nun Daniel erfuhr, dass die Verordnung ausgefertigt war, begab er sich in seine Wohnung, wo er in seinem Obergemach Fenster hatte, die nach Jerusalem hin offen standen; er warf sich dort täglich dreimal auf die Knie nieder, verrichtete sein Gebet und seine Lobpreisung vor seinem Gott ganz so, wie er es auch vordem regelmäßig getan hatte.
Da stürmten jene Männer herbei und fanden Daniel, wie er vor seinem Gott betete und flehte.
Darauf traten sie vor den König und fragten mit Bezug auf das königliche Verbot: „Hast du nicht ein Verbot ausfertigen lassen, wonach jeder, der innerhalb der nächsten dreißig Tage eine Bitte an irgendeinen Gott oder einen Menschen richten würde außer an dich, o König, in die Löwengrube geworfen werden soll?“ Der König antwortete: „Die Sache steht fest nach dem unwiderruflichen Gesetz der Meder und Perser.“
Darauf erwiderten sie dem König: „Daniel, einer von den in die Verbannung (oder: Gefangenschaft) hergeführten Judäern, hat nicht auf dich, o König, geachtet, noch auf das Verbot, das du hast ausfertigen lassen, sondern verrichtet dreimal täglich sein Gebet.“
Als der König das hörte, wurde er über die Mitteilung sehr betrübt und sann darüber nach, wie er Daniel retten könnte, und war bis Sonnenuntergang bemüht, ihn frei zu machen.
Da stürmten aber jene Männer (wiederum) zum König und sagten zu ihm: „Bedenke, o König, dass bei den Medern und Persern ein Gesetz besteht, nach welchem kein vom König erlassenes Verbot oder Gebot rückgängig gemacht werden darf.“
Als nun ganz Israel den Richterspruch vernahm, den der König gefällt hatte, fühlte man Ehrfurcht vor dem König, denn man erkannte, dass eine göttliche Weisheit in ihm wohnte, um Recht zu sprechen.
und sagte: „Wenn es dem König genehm ist und ich Gnade vor ihm gefunden habe und es dem König gut erscheint und ich seine Zuneigung besitze, so möge durch einen schriftlichen Erlass verordnet werden, dass die auf den Anschlag des Agagiters Haman, des Sohnes Hammedathas, bezüglichen Schreiben, in denen er die Ermordung der in allen Provinzen des Reiches lebenden Juden angeordnet hat, widerrufen werden.
Hierauf wurde ein Stein herbeigebracht und oben auf die Öffnung der Grube gelegt; der König aber versiegelte ihn mit seinem Siegelring und mit dem Siegel seiner obersten Beamten, damit kein unbefugtes Eingreifen in die Sache Daniels möglich sei.