Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Und dies ist ihre WohnungH4186 und SitzH2918 in ihren GrenzenH1366, nämlich der KinderH1121 AaronH175, des GeschlechtsH4940 der KahathiterH6956; denn das LosH1486 fiel ihnen zu,
und sie gabenH5414 ihnen HebronH2275 im LandeH776 JudaH3063 und desselben VorstädteH4054 umherH5439.
Aber das FeldH7704 der StadtH5892 und ihre DörferH2691 gabenH5414 sie KalebH3612, dem SohnH1121 JephunnesH3312.
So gabenH5414 sie nun den KindernH1121 AaronH175 die FreistädteH4733+H5892 HebronH2275 und LibnaH3841 samt ihren VorstädtenH4054, JatthirH3492 und EsthemoaH851 mit ihren VorstädtenH4054.
HilenH2432+H4054, DebirH1688+H4054,
AsanH4054+H6228 und Beth-SemesH1053 mit ihren VorstädtenH4054;
und aus dem StammH4294 BenjaminH1144: GebaH1387, AlemethH5964 und AnathothH6068 mit ihren VorstädtenH4054, – dass aller StädteH5892 in ihren GeschlechternH4940 waren 13H6240+H7969.
Und unter den StädtenH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 werdet, sollt ihr sechsH8337 FreistädteH4733+H5892 gebenH5414, dass dahinein flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat. ÜberH5414 dieselben sollt ihr noch 42H705+H8147 StädteH5892 gebenH5414,
dass alle StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, seien 48H705+H8083 mit ihren VorstädtenH4054.
Und sollt derselbenH5892 desto mehrH7235 gebenH5414 von denen, die vielH7227 besitzenH272 unter den KindernH1121 IsraelH3478, und desto wenigerH4591 von denen, die wenigH4592 besitzenH272; ein jeglicherH376 nachH6310 seinem ErbteilH5159, das ihm zugeteiltH5157 wird, soll StädteH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 ins LandH776 KanaanH3667 kommtH5674,
sollt ihr StädteH5892 auswählenH7136, dass sie FreistädteH4733+H5892 seien, wohin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315+H7523 unversehensH7684 tut.
Und sollen unter euch solche FreistädteH4733+H5892 sein vorH6440 dem BluträcherH1350, dass der nicht sterbenH4191 müsse, der einen TotschlagH7523 getan hat, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 gestandenH5975 sei.
Und der StädteH5892, die ihr gebenH5414 werdet zu FreistädtenH4733+H5892, sollen sechsH8337 sein.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und die GemeindeH5712 soll den TotschlägerH7523 errettenH5337 von der HandH3027 des BluträchersH1350+H1818 und soll ihn wiederkommenH7725 lassen zu der FreistadtH4733+H5892, dahin er geflohenH5127 war; und er soll daselbst bleibenH3427, bis dass der HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, den man mit dem heiligenH6944 ÖlH8081 gesalbtH4886 hat.
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.
Wenn der HErrH3068, dein GottH430, die VölkerH1471 ausgerottetH3772 hat, welcher LandH776 dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird, dass du es einnehmestH3423 und in ihren StädtenH5892 und HäusernH1004 wohnestH3427,
sollst du dir dreiH7969 StädteH5892 aussondernH914 inH8432 dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird einzunehmenH3423.
Und sollst den WegH1870 dahin zurichtenH3559 und das GebietH1366 deines LandesH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, austeilenH5157 wird, in drei KreiseH8027 scheiden, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat.
Und also soll's sein mit der SacheH1697 des TotschlägersH7523, der dahin fliehtH5127, dass er lebendigH2425 bleibe: wenn jemand seinen NächstenH7453 schlägtH5221, nicht vorsätzlichH1097+H1847, und hat zuvorH8032+H8543 keinen HassH8130 auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem NächstenH7453 in den WaldH3293 gingeH935, HolzH6086 zu hauenH2404, und seine HandH3027 holteH5080 mit der AxtH1631 aus, das HolzH6086 abzuhauenH3772, und das EisenH1270 führeH5394 vom StielH6086 und träfeH4672 seinen NächstenH7453, dass er stürbeH4191: der soll in dieser StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe,
auf dass nicht der BluträcherH1350+H1818 dem TotschlägerH7523 nachjageH310+H7291, weilH3588 sein HerzH3824 erhitztH3179 ist, und ergreifeH5381 ihnH5315, weilH3588 der WegH1870 so ferneH7235 ist, und schlageH5221 ihnH5315 tot, wenn er doch nicht des TodesH4194 schuldigH4941 ist, weilH3588 er keinen HassH8130 zuvorH8032+H8543 wider ihnH5315 getragen hat.
Darum gebieteH559+H6680 ich dir, dass du dreiH7969 StädteH5892 aussonderstH914.
Und wenn der HErrH3068, dein GottH430, deine GrenzeH1366 erweiternH7337 wird, wie er deinen VäternH1 geschworenH7650 hat, und gibtH5414 dir alles LandH776, das er geredetH1696 hat deinen VäternH1 zu gebenH5414
(so du anders alle diese GeboteH4687 haltenH8104 wirst, dass du darnach tustH6213, die ich dir heuteH3117 gebieteH6680, dass du den HErrnH3068, deinen GottH430, liebestH157 und in seinen WegenH1870 wandelstH3212 dein Leben langH3117), so sollst du nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 tun zu diesen dreienH7969,
auf dass nicht unschuldigH5355 BlutH1818 inH7130 deinem LandeH776 vergossenH8210 werde, das dir der HErrH3068, dein GottH430, zum ErbeH5159 gibtH5414, und BlutschuldenH1818 auf dich kommen.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit JosuaH3091 und sprachH559:
SageH1696 den KindernH1121 IsraelH559+H3478: GebtH5414 unter euch FreistädteH4733+H5892, davon ich durchH3027 MoseH4872 euch gesagtH1696 habe,
dahin fliehenH5127 möge ein TotschlägerH7523, der eine SeeleH5315 unversehensH7684 und unwissendH1847 schlägtH5221, dass sie unter euch freiH4733 seien von dem BluträcherH1350+H1818.
Und der da fliehtH5127 zu der StädteH5892 einerH259, soll stehenH5975 draußen vorH6607 der StadtH5892 TorH8179 und vorH6607 den ÄltestenH241+H2205 der StadtH5892 seine SacheH1697 ansagenH1696; so sollen sie ihn zu sich in die StadtH5892 nehmenH622 und ihm RaumH4725 gebenH5414, dass er bei ihnen wohneH3427.
Und wenn der BluträcherH1350+H1818 ihm nachjagtH310+H7291, sollen sie den TotschlägerH7523 nicht in seine HändeH3027 übergebenH5462, weil er unwissendH1097+H1847 seinen NächstenH7453 geschlagenH5221 hat und ist ihm zuvorH8032+H8543 nicht feindH8130 gewesen.
So soll er in derH834 StadtH5892 wohnenH3427, bis dass er steheH5975 vorH6440 derH834 GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 und bis dass derH834 HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, derH834 zur selben ZeitH3117 sein wird. Alsdann soll derH834 TotschlägerH7523 wiederkommenH935+H7725 in seine StadtH5892 und in sein HausH1004, zur StadtH5892, davon er geflohenH5127 ist.
Da heiligtenH6942 sie KedesH6943 in GaliläaH1551, auf dem GebirgeH2022 NaphthaliH5321, und SichemH7927 auf dem GebirgeH2022 EphraimH669 und Kirjath-ArbaH7153, das ist HebronH2275, auf dem GebirgeH2022 JudaH3063;
und jenseitsH5676 des JordansH3383, da JerichoH3405 liegt, gegen AufgangH4217, gabenH5414 sie BezerH1221 in der WüsteH4057 auf der EbeneH4334 aus dem StammH4294 RubenH7205 und RamothH7216 in GileadH1568 aus dem StammH4294 GadH1410 und GolanH1474 in BasanH1316 aus dem StammH4294 ManasseH4519.
Das waren die StädteH5892, bestimmtH4152 allen KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616, die unterH8432 ihnen wohntenH1481, dass dahin flieheH5127, wer eine SeeleH5315 unversehensH7684 schlägtH5221, dass er nicht sterbeH4191 durchH3027 den BluträcherH1350+H1818, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 gestandenH5975 sei.