Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem Ohr eröffnen und dir sagen: Kaufe es vor den Einwohnern {O. den Sitzenden.} und vor den Ältesten meines Volkes. Wenn du lösen willst, löse, und wenn du nicht lösen willst {So nach vielen hebr. Handschriften. Der mas. Text lautet: Wenn er (o. man) nicht lösen will.}, so teile es mir mit, dass ich es wisse; denn da ist niemand außer dir zum Lösen, und ich komme nach dir. Und er sprach: Ich will lösen.
Da sprach Boas: An dem Tag, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabiterin, der Frau des Verstorbenen, gekauft {A.H.l. hast du auch Ruth, die Moabiterin, die Frau … gekauft (wie in V. 10).}, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken.
Wenn ein Streit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, entsprechend seiner Schuld.
Mit vierzig Schlägen darf er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
Du sollst dem Ochsen {Eig. dem Rind.} das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes Ehefrau werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders genannt werden {W. aufstehen.}, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen,
so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: So soll dem Mann getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
Und sein Name soll in Israel „das Haus des Barfüßigen“ heißen.
Wenn Männer miteinander zanken, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht verschonen.
Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.
Vollen und gerechten Gewichtsstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, damit deine Tage verlängert werden in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.
Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dies tut, jeder, der unrecht tut.
Erinnere dich daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,
wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du erschöpft und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
Und es soll geschehen: Wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgen. Vergiss es nicht!
Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern {Eig. einen Sabbat ruhen.}.
Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag.} einsammeln.
Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen {Siehe V. 12.}, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
Und du sollst dir sieben Jahrsabbate zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Jahrsabbaten dir 49 Jahre ausmachen.
Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune.} ergehen lassen; am Versöhnungstag {O. Sühnungstag.} sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubel {Hebr. Jobel: Schall, o. Hall (so auch später).}-Jahr soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
Ein Jubel-Jahr soll dies, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden.};
denn ein Jubel-Jahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
In diesem Jubeljahr sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen.}.
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen.}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Und so tut meine Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.
Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher darin wohnen.
Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:
Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;
und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung erforderlich ist,
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was erforderlich ist, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubel-Jahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr {W. Tage.} soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-Jahr nicht frei ausgehen.
Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen.
Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {D. h. des Leviten, der verkauft hat.} Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.
Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;
wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,
und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, damit sie sie als Eigentum besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Abkömmling aus der Familie des Fremden verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen.
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.
Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {D. h., seine Arbeitszeit soll ihm entsprechend der eines Tagelöhners angerechnet werden.}.
Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;
und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.
Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.
Jene Weingärtner aber sprachen zueinander: Dieser ist der Erbe; kommt, lasst uns ihn töten, und das Erbe wird unser sein.
Sie aber schrien: Hinweg, hinweg! {W. Nimm weg, nimm weg!} Kreuzige ihn! Pilatus spricht zu ihnen: Euren König soll ich kreuzigen? Die Hohenpriester antworteten: Wir haben keinen König als nur den Kaiser.
Kein Bastard {D. h. unehelich Geborener.} soll in die Versammlung des HERRN kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen.