Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem OhrH241 eröffnen und dir sagenH559 : KaufeH7069 es vor den Einwohnern und vor den ÄltestenH2205 meines VolkesH5971 . Wenn duH3427 lösenH1350 willst, löse, und wenn duH559 nicht lösenH1350 willst, so tue mirH5046 ' s kund, daß ich es wisseH3045 ; denn da ist niemand außerH2108 dir zum LösenH1350 , und ich komme nachH310 dir. Und erH1540 sprachH559 : Ich will lösenH1350 .
Da sprachH559 BoasH1162 : An dem TageH3117 , da du das FeldH7704 aus der HandH3027 Noomis kaufst, hastH7069 du es auch von RuthH7327 , der MoabitinH4125 , dem WeibeH802 des VerstorbenenH4191 , gekauftH7069 , um den NamenH8034 des VerstorbenenH4191 aufH6965 seinem ErbteilH5159 zu erwecken.
Wenn ein HaderH7379 zwischen MännernH582 entsteht, undH7561 sieH5066 vor GerichtH4941 treten, und man richtetH8199 sie, so soll man den Gerechten gerechtH6662 sprechenH6663 und den Schuldigen schuldigH7563 .
Und es sollH4557 geschehen, wenn der Schuldige SchlägeH5221 verdient hatH1121 , soH1767 soll der RichterH8199 ihnH5221 niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem AngesichtH6440 , nach Maßgabe seiner Schuld.
Mit vierzigH705 Schlägen mag er ihn schlagenH5221 lassen, nichtH3254 mehr; damit nichtH3254 , wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielenH7227 Schlägen zu schlagenH5221 , dein BruderH251 verächtlichH7034 werde in deinen AugenH5869 .
Du sollst dem OchsenH7794 das Maul nicht verbindenH2629 , wenn er drischtH1778 .
Wenn BrüderH251 beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen SohnH1121 , so sollH4191 das WeibH802 des Verstorbenen nichtH2351 auswärts einesH259 fremdenH2114 Mannes werden; ihrH935 SchwagerH2993 sollH4191 zu ihr eingehen und sie sichH3427 zum WeibeH802 nehmenH3947 und ihr die Schwagerpflicht leisten.
Und es sollH4191 geschehen: Der ErstgeboreneH1060 , den sie gebiertH3205 , soll nach dem NamenH8034 seines verstorbenen BrudersH251 aufstehenH6965 , damit dessen NameH8034 nicht ausgelöscht werdeH4229 aus IsraelH3478 .
Wenn aber der MannH376 keine LustH2654 hatH5927 , seine SchwägerinH2994 zu nehmenH3947 , so soll seine SchwägerinH2994 ins TorH8179 hinaufgehen zu den ÄltestenH2205 und sprechen: Mein SchwagerH2993 weigert sichH3985 , seinem BruderH251 einen NamenH8034 in IsraelH3478 zu erweckenH6965 ; erH559 willH14 mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
Und die ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 sollenH5975 ihn rufenH7121 und mit ihm redenH1696 ; und besteht erH559 darauf und spricht:
Ich habe keine Lust, sieH5066 zu nehmen, so soll seine SchwägerinH2994 vor den AugenH5869 der ÄltestenH2205 zu ihmH7272 hintreten, und ihm den SchuhH5275 von seinem Fuße ausziehenH2502 und ihm ins AngesichtH6440 speien; und sie soll antwortenH6030 und sprechenH559 : Also soll dem ManneH376 getanH6213 werden, der das HausH1004 seines BrudersH251 nicht bauenH1129 will!
Und sein Name soll in IsraelH3478 " Das HausH1004 des Barfüßigen" heißenH8034 .
Wenn MännerH582 miteinanderH3162 streiten, einH259 MannH376 und sein Bruder, und das WeibH802 des einen eilt herbei, um ihren MannH376 ausH7971 der HandH3027 seines Schlägers zuH7126 retten, und streckt ihre HandH3027 aus und ergreiftH2388 ihnH5221 bei seiner SchamH4016 :
so sollst du ihr die HandH3709 abhauenH7112 ; dein AugeH5869 soll nicht schonenH2347 .
Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem BeutelH3599 haben, einen großenH1419 und einen kleinenH6996 .
Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem HauseH1004 haben, ein großesH1419 und ein kleinesH6996 .
Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes EphaH374 sollst du haben, auf daß deine TageH3117 verlängert werden in dem LandeH127 , welches JehovaH3068 , dein GottH430 , dir gibtH5414 .
Denn ein GreuelH8441 für JehovaH3068 , deinen GottH430 , ist jeder, der solchesH428 tutH6213 , jeder, der unrechtH5766 tutH6213 .
GedenkeH2142 dessen, was AmalekH6002 dir getanH6213 hat auf dem WegeH1870 , als ihr ausH3318 ÄgyptenH4714 zoget,
wie er dir auf dem WegeH1870 entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle SchwachenH2826 hinterH310 dir her, als du mattH3023 und müdeH5889 warst; und er fürchteteH3373 GottH430 nicht.
UndH5439 wenn JehovaH3068 , dein GottH430 , dir RuheH5117 geschafft hat vor allen deinen FeindenH341 ringsum, in dem LandeH776 , welches JehovaH3068 , dein GottH430 , dir als ErbteilH5159 gibtH5414 , es zu besitzenH3423 , so soll es geschehen, daß du das GedächtnisH2143 Amaleks unter dem HimmelH8064 austilgest. Vergiß es nichtH7911 !
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 auf dem BergeH2022 SinaiH5514 und sprachH559 :
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 undH7676 sprichH559 zu ihnen: Wenn ihrH935 in das LandH776 kommet, das ich euch gebenH5414 werde, so soll das LandH776 dem JehovaH3068 einen Sabbath feiernH7673 .
SechsH8337 JahreH8141 sollstH2168 du dein FeldH7704 besäenH2232 und sechsH8337 JahreH8141 deinen WeinbergH3754 beschneiden und den ErtragH8393 des Landes einsammelnH622 .
Aber im siebten JahreH8141 soll ein Sabbath der RuheH7677 für das LandH776 sein, ein Sabbath dem JehovaH3068 ; dein FeldH7704 sollstH2168 du nicht besäenH2232 undH7676 deinen WeinbergH3754 nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner ErnteH7105 sollst du nicht einernten, und die TraubenH6025 deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein JahrH8141 der RuheH7677 für das LandH776 sein.
UndH7676 der Sabbath des LandesH776 soll euch zur SpeiseH402 dienen, dir und deinem KnechteH5650 und deiner MagdH519 und deinem TagelöhnerH7916 und deinem BeisassenH8453 , die sichH1481 bei dir aufhalten;
und deinem ViehH929 und dem wilden GetierH2416 , das in deinem LandeH776 ist, soll all seinH398 ErtragH8393 zur Speise dienen.
UndH7676 du sollst dir siebenH7651 Jahrsabbathe zählenH5608 , siebenmalH7651 siebenH7651 JahreH8141 , so daß die TageH3117 von siebenH7651 Jahrsabbathen dir neunundvierzigH8672 JahreH8141 ausmachen.
Und du sollst im siebten MonatH2320 , am ZehntenH6218 des Monats, den Posaunenschall ergehen lassenH5674 ; anH3117 dem Versöhnungstage sollt ihr die PosauneH7782 ergehen lassenH5674 durch euer ganzes LandH776 .
UndH8141 ihrH3427 sollt das JahrH8141 des fünfzigsten Jahres heiligenH6942 und sollt im LandeH776 FreiheitH1865 ausrufenH7121 für alle seine Bewohner. EinH376 Jubeljahr soll es euchH7725 sein, und ihr werdet einH376 jeder wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem GeschlechtH4940 .
Ein Jubeljahr soll dasselbe, das JahrH8141 des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säenH2232 undH8141 seinen Nachwuchs nicht erntenH7114 und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesenH1219 ;
denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heiligH6944 sein; vom FeldeH7704 weg sollt ihr seinen ErtragH8393 essenH398 .
In diesem JahreH8141 des Jubels sollt ihr einH376 jeder wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
Und wenn ihr eurem NächstenH5997 etwasH4465 verkaufet oder von der HandH3027 eures NächstenH5997 etwas kaufet, so soll keinerH376 seinen BruderH251 bedrücken.
NachH310 der ZahlH4557 der JahreH8141 seit dem Jubeljahre sollst du von deinem NächstenH5997 kaufenH7069 , nach der ZahlH4557 der Erntejahre soll er dir verkaufenH4376 .
NachH6310 Verhältnis der größeren ZahlH4557 von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mehrenH7235 , undH7230 nachH6310 Verhältnis der geringeren Zahl von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauftH4376 er dir.
Und so soll keiner von euchH3372 seinen NächstenH5997 bedrücken, und du sollst dichH376 fürchten vor deinem GottH430 ; denn ich bin JehovaH3068 , euer GottH430 .
Und so tutH6213 meine SatzungenH2708 , und beobachtet meine RechteH4941 und tutH6213 sieH8104 , so werdet ihrH3427 sicherH983 wohnen in eurem LandeH776 .
Und das LandH776 wird seine FruchtH6529 gebenH5414 , und ihrH3427 werdet essenH398 bis zur Sättigung und sicherH983 in demselben wohnen.
Und wenn ihrH559 sprechet: Was sollen wir im siebten JahreH8141 essenH398 ? Siehe, wir säenH2232 nicht, und unseren ErtragH8393 sammelnH622 wir nicht ein: -
Ich werdeH6680 euchH6213 ja im sechstenH8345 JahreH8141 meinen SegenH1293 entbieten, daß es den ErtragH8393 für dreiH7969 JahreH8141 bringe;
und wenn ihrH935 im achtenH8066 JahreH8141 säetH2232 , werdet ihr noch vom altenH3465 Ertrage essenH398 ; bis ins neunteH8671 JahrH8141 , bis sein ErtragH8393 einkommt, werdet ihr Altes essenH398 .
Und das LandH776 soll nicht für immerH6783 verkauftH4376 werden, denn mein ist das LandH776 ; denn FremdlingeH1616 und BeisassenH8453 seid ihr bei mir.
Und im ganzen LandeH776 eures Eigentums sollt ihr dem LandeH776 LösungH1353 gestattenH5414 .
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und von seinem EigentumH272 verkauft, so mag sein Löser, sein nächsterH7138 VerwandterH1350 , kommenH935 und das VerkaufteH4376 seines BrudersH251 lösenH1350 .
Und wenn jemandH376 keinen Löser hatH1350 , und seine HandH3027 erwirbt und findetH4672 , was zu seiner LösungH1353 hinreicht,
so soll er die JahreH8141 seines Verkaufs berechnenH2803 und das Übrige dem ManneH376 zurückzahlen, an den er verkauftH4376 hatH4465 , und so wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
UndH8141 wenn seine HandH3027 nicht gefundenH4672 hatH4465 , was hinreicht, umH7725 ihm zurückzuzahlen, soH1767 soll das von ihm Verkaufte in der HandH3027 des KäufersH7069 desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommenH3318 .
Und wenn jemand ein WohnhausH4186 in einerH376 ummauerten StadtH5892 verkauftH4376 , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum EndeH8552 des Jahres seines Verkaufs; ein volles JahrH8141 soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nichtH6965 gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrH8141 vollH4390 ist, so soll das HausH1004 , das in der ummauerten StadtH5892 ist, für immerH6783 dem KäuferH7069 desselben verbleiben, bei seinen GeschlechternH1755 ; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehenH3318 .
Aber die HäuserH1004 der DörferH2691 , welche keine MauerH2346 ringsum haben, sollen dem FeldeH7704 des LandesH776 gleichgeachtet werdenH2803 ; es soll Lösungsrecht für sie sein, undH5439 im Jubeljahre sollen sie frei ausgehenH3318 .
Und was die StädteH5892 der LevitenH3881 , die HäuserH1004 der StädteH5892 ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenH3881 sein.
Und wenn jemand vonH3318 einem der LevitenH3881 löstH1350 , so soll das verkaufte HausH1004 in der StadtH5892 seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die HäuserH1004 der StädteH5892 der LevitenH3881 sind ihr EigentumH272 unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 .
Aber das FeldH7704 des Bezirks ihrer StädteH5892 soll nicht verkauftH4376 werdenH5769 , denn es gehört ihnen als ewiges EigentumH272 .
Und wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und seine HandH3027 bei dir wankend wirdH4131 , so sollst du ihn unterstützen; wie der FremdlingH1616 und der Beisasse soll erH2388 bei dir lebenH2416 .
Du sollst nicht ZinsH8636 und WucherH5392 von ihm nehmenH3947 , und sollst dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430 , damit dein BruderH251 bei dir lebeH2416 .
Dein GeldH3701 sollst du ihm nicht um Zins gebenH5414 und deine Nahrungsmittel nicht um WucherH5392 gebenH5414 .
Ich bin JehovaH3068 , euer GottH430 , der ich euch ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe, um euch das LandH776 KanaanH3667 zu gebenH5414 , um euer GottH430 zu sein.
Und wenn dein BruderH251 bei dir verarmtH4134 und sich dir verkauftH4376 , so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassenH5647 ; wie ein Tagelöhner,
wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienenH5647 .
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine KinderH1121 mit ihm, und zu seinem GeschlechtH4940 zurückkehren und wiederH7725 zu dem EigentumH272 seiner VäterH1 kommenH3318 .
Denn sie sind meine KnechteH5650 , die ich ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauftH4376 werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschenH7287 , und sollst dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430 .
Was aber deinen KnechtH5650 und deine MagdH519 betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euchH1471 herH5439 sind, von ihnen möget ihr KnechtH5650 und MagdH519 kaufenH7069 .
Und auch von den KindernH1121 der BeisassenH8453 , die sichH1481 bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufenH7069 und von ihrem GeschlechtH4940 , das bei euch istH3205 , das sie in eurem LandeH776 gezeugt haben; und sie mögen euch zum EigentumH272 sein,
und ihr möget sie euren SöhnenH1121 nach euchH310 vererben, um sie als EigentumH272 zu besitzenH5157 . Diese möget ihr aufH3423 ewigH5769 dienenH5647 lassen; aber über eure BrüderH251 , die KinderH1121 IsraelH3478 , sollt ihr nicht einerH376 über den anderen herrschenH7287 mit Härte.
Und wenn die HandH3027 eines FremdlingsH1616 oder eines BeisassenH8453 bei dir etwas erwirbt, und dein BruderH251 bei ihm verarmtH4134 und sich dem FremdlingH1616 , dem BeisassenH8453 bei dir, oder einem Sprößling aus dem GeschlechtH4940 des FremdlingsH1616 verkauftH4376 ,
so soll, nachdemH310 er sich verkauftH4376 hatH1350 , Lösungsrecht für ihn sein; einerH259 von seinen BrüdernH251 mag ihn lösenH1353 .
Entweder seinH1320 OheimH1730 oder der SohnH1121 seines OheimsH1730 mag ihn lösenH1350 , oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtH4940 mag ihn lösenH1350 ; oder hatH1350 seine HandH3027 etwas erworben, so mag erH5381 sich selbst lösen.
UndH8141 er soll mit seinem KäuferH7069 rechnenH2803 von dem JahreH8141 an, da er sich ihm verkauftH4376 hatH4465 , bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der ZahlH4557 der JahreH8141 gemäß sein; nach den TagenH3117 eines TagelöhnersH7916 soll er bei ihm sein.
Wenn der JahreH8141 noch vieleH7227 sind, so soll er nachH6310 ihrem Verhältnis seine LösungH1353 von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
undH8141 wenn wenigH4592 übrigH7604 istH7725 an den JahrenH8141 bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnenH2803 : nachH6310 Verhältnis seiner JahreH8141 soll er seine LösungH1353 zurückzahlen.
Wie ein TagelöhnerH7916 soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen AugenH5869 mit Härte über ihn herrschenH7287 .
UndH8141 wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehenH3318 , er und seine KinderH1121 mit ihm.
Denn mir sind die KinderH1121 IsraelH3478 KnechteH5650 ; meine KnechteH5650 sind sie, die ich ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714 herausgeführt habe. Ich bin JehovaH3068 , euer GottH430 .
Entweder seinH1320 OheimH1730 oder der SohnH1121 seines OheimsH1730 mag ihn lösenH1350 , oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtH4940 mag ihn lösenH1350 ; oder hatH1350 seine HandH3027 etwas erworben, so mag erH5381 sich selbst lösen.
JeneG1565 WeingärtnerG1092 aberG1161 sprachenG2036 zueinanderG1438+G3754+G4314 : DieserG3754+G3778 istG2076 der ErbeG2818 ; kommtG1205 , laßtG615 uns ihnG846 tötenG615 , undG2532 das ErbeG2817 wirdG2071 unserG2257 seinG2071 .
Sie aberG1161 schrieenG2905 : HinwegG142 , hinwegG142 ! kreuzigeG4717 ihnG846 ! PilatusG4091 sprichtG3004 zu ihnenG846 : EurenG5216 KönigG935 soll ich kreuzigenG4717 ? Die HohenpriesterG749 antwortetenG611 : Wir habenG2192 keinenG3756 KönigG935 , als nurG1508 den KaiserG2541 .
Es soll kein Bastard in die VersammlungH6951 JehovasH3068 kommenH935 ; auch das zehnteH6224 GeschlechtH1755 von ihm soll nicht in die VersammlungH6951 JehovasH3068 kommenH935 . -