Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
schlossen sichH2388 ihren BrüdernH251 , den Vornehmen unter ihnen, an und traten inH935 EidH423 und SchwurH7621 , nach den GesetzH8451 GottesH430 , welches durchH3027 MoseH4872 , den KnechtH5650 GottesH430 , gegebenH5414 worden ist, zu wandelnH3212 und alle GeboteH4687 JehovasH3068 , unseres HerrnH113 , und seine RechteH4941 und seine SatzungenH2706 zu beobachten und zu tunH6213 ;
und daß wir unsere TöchterH1323 den VölkernH5971 des LandesH776 nicht gebenH5414 , noch ihre TöchterH1323 für unsere SöhneH1121 nehmenH3947 wollten;
undH7676 daß, wenn die VölkerH5971 des Landes am Sabbathtage WarenH935 undH7676 allerlei GetreideH7668 zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder anH3117 einem anderen heiligenH6944 TageH3117 nichtH4376 abnehmen wollten; und daß wir im siebten JahreH8141 das LandH776 brach liegenH5203 lassenH3947 und auf das Darlehn einer jeden HandH3027 verzichten wollten.
welcherG3739 , als er hingekommenG3854 war undG2532 die GnadeG5485 GottesG2316 sahG1492 , sich freuteG5463 undG2532 alleG3956 ermahnteG3870 , mit HerzensentschlußG2588+G4286 bei dem HerrnG2962 zu verharrenG4357 .
aber im siebten sollst du es ruhenH8058 undH3499 liegenH5203 lassen, daß die ArmenH34 deines VolkesH5971 davon essenH398 ; und was sie übriglassen, soll das GetierH2416 des FeldesH7704 fressenH398 . Desgleichen sollst du mit deinem WeinbergeH3754 tunH6213 und mit deinem Olivenbaum. -
EuchH310 aber werdeH8077 ich unter die Nationen zerstreuenH2219 , undH2723 ich werde dasH1471 SchwertH2719 ziehen hinter euch her; und euer LandH776 wird eine Wüste sein und eure StädteH5892 eine Öde.
Dann wirdH7673 das LandH776 seine Sabbathe genießen alle die TageH3117 seiner Verwüstung, während ihr im LandeH776 eurer FeindeH341 seid; dann wird das LandH776 ruhen undH7676 seine Sabbathe genießen;
alle die TageH3117 seiner Verwüstung wirdH7673 es ruhen, was es nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihrH3427 darin wohntet.
Am EndeH7093 von siebenH7651 Jahren sollst du einen Erlaß haltenH6213 . UndH8141 dies ist die Sache mit dem Erlasse:
Jeder SchuldherrH5383 soll erlassenH8058 dasH1697 Darlehn seiner HandH3027 , das er seinem NächstenH7453 geliehen hatH7121 ; er soll seinen NächstenH7453 und seinen BruderH251 nicht drängenH5065 ; denn man hat einen Erlaß dem JehovaH3068 ausgerufen.
SeufzetG4727 nichtG3361 widereinanderG240+G2596 , BrüderG80 , auf daß ihr nichtG3363 gerichtetG2632 werdet. SieheG2400 , der RichterG2923 stehtG2476 vorG4253 der TürG2374 .