Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;
und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebenten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten {W. und daß wir das siebente Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15,1.2}.
Und wir verpflichteten uns dazu {W. Und wir setzten uns Gebote fest}, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:
welcher, als er hingekommen war und die Gnade Gottes sah, sich freute und alle ermahnte, mit Herzensentschluß bei dem Herrn zu verharren.
aber im siebenten sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberge tun und mit deinem Olivenbaum. -
Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter euch her; und euer Land wird eine Wüste sein und eure Städte eine Öde.
Dann wird das Land seine Sabbathe genießen {O. abtragen} alle die Tage seiner Verwüstung, während ihr im Lande eurer Feinde seid; dann wird das Land ruhen und seine Sabbathe genießen;
alle die Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihr darin wohntet.
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten.
Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
Seufzet nicht widereinander, Brüder, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Siehe, der Richter steht vor der Tür.