Luther 1912 mit Strongs
Versliste
hieltenH2388+H8104 sich zu ihren BrüdernH251, den MächtigenH117, und kamenH935, dass sie schwurenH423 und sich mit einem EideH7621 verpflichteten, zu wandelnH3212 im GesetzH8451 GottesH430, das durchH3027 MoseH4872, den KnechtH5650 GottesH430, gegebenH5414 ist, dass sie es hieltenH2388+H8104 und tunH6213 wollten nach allen GebotenH4687, RechtenH4941 und SittenH2706 des HErrnH3068, unseres HerrschersH113;
und dass wir den VölkernH5971 im LandeH776 unsere TöchterH1323 nicht gebenH5414 noch ihre TöchterH1323 unseren SöhnenH1121 nehmenH3947 wollten;
auch wenn die VölkerH5971 im LandeH776 am SabbattageH3117+H7676 bringenH935 WareH4728 und allerlei GetreideH7668 zu verkaufenH4376, dass wir nichts von ihnen nehmenH3947 wollten am SabbatH7676 und den HeiligenH6944 TagenH3117; und dass wir das siebenteH7637 JahrH8141 von aller HandH3027 BeschwerungH4853 freilassenH5203 wollten.
DieserG3739, da er hingekommenG3854 war undG2532 sahG1492 die GnadeG5485 GottesG2316, ward er frohG5463 undG2532 ermahnteG3870 sie alleG3956, dass sie mit festemG4286 HerzenG2588 anG4357 dem HerrnG2962 bleibenG4357 wollten.
Im siebentenH7637 Jahr sollst du es ruhenH8058 und liegenH5203 lassen, dass die ArmenH34 unter deinem VolkH5971 davon essenH398; und was übrigbleibtH3499, lass das WildH2416 auf dem FeldeH7704 essenH398. Also sollst du auch tunH6213 mit deinem WeinbergH3754 und ÖlbergH2132.
Euch aber will ich unter die HeidenH1471 streuenH2219, und das SchwertH2719 ausziehenH7324 hinterH310 euch her, dass euer LandH776 soll wüstH8077 sein und eure StädteH5892 verstörtH2723.
Alsdann wird das LandH776 sich seine SabbateH7676 gefallenH7521 lassen, solangeH3117 es wüstH8074 liegt und ihr in der FeindeH341 LandH776 seid; ja, dann wird das LandH776 feiernH7673 und sich seine SabbateH7676 gefallenH7521 lassen.
SolangeH3117 es wüstH8074 liegt, wird es feiernH7673+H7676, darum dass es nicht feiernH7673+H7676 konnte, da ihr's solltet feiernH7673+H7676 lassen, da ihr darin wohntetH3427.
Alle siebenH7651 JahreH7093+H8141 sollst du ein ErlassjahrH8059 haltenH6213.
Also soll's aber zugehenH1697 mit dem ErlassjahrH8059: wenn einerH1167+H3027+H4874 seinem NächstenH7453 etwas borgteH5383, der soll's ihm erlassenH8058 und soll's nicht einmahnenH5065 von seinem NächstenH7453 oder von seinem BruderH251; denn es heißtH7121 das ErlassjahrH8059 des HErrnH3068.
SeufzetG4727 nichtG3361+G3363 widereinanderG240+G2596, liebe BrüderG80, auf dass ihr nichtG3361+G3363 verdammtG2632 werdet. SieheG2400, der RichterG2923 istG2476 vorG4253 der TürG2374.