Behandelter Abschnitt Heb 4,3-5
Ich bin mir bewusst, dass die Menge der alten Handschriften die seltsame Lesart bevorzugt, die von den Revisoren wie auch von den meisten modernen Kritikern angenommen wurde: „weil sie nicht durch den Glauben mit denen verbunden waren, die hörten“. Das gilt für fast alle Unziale und Kursiven und viele alte Versionen. Hier kann ich nur mit Tischendorf übereinstimmen, dass die Sinai MS. richtig ist, ebenso wie einige Kursiven, das Peschito-Syrische und einige gute Abschriften der Vulgata und so weiter. Die äußerlich am besten unterstützte Lesart scheint kaum Sinn zu machen, wenn nicht gar falsche Lehre zu sein. Und dies ist kein Einzelfall.
Die Ruhe ist also die von Gott geschaffene und ihm gemäße Ruhe, die Er in der vollendeten Herrlichkeit mit denen genießen wird, die an Christus glauben, der allein durch sein Werk die sündigen Menschen dazu befähigen konnte, an ihr teilzuhaben, die durch sein einziges Opfer vollendet sind.
Denn wir, die wir geglaubt haben, gehen in die Ruhe ein, wie er gesagt hat: „So schwor ich in meinem Zorn: Wenn sie in meine Ruhe eingehen werden!“, obwohl die Werke von Grundlegung der Welt an geworden waren. Denn er hat irgendwo von dem siebten Tag so gesprochen: „Und Gott ruhte am siebten Tag von allen seinen Werken.“ Und an dieser Stelle wiederum: „Wenn sie in meine Ruhe eingehen werden!“ (4,3–5).
Das Präsens in Vers 3 ist nicht historisch, sondern absolut, ein häufiger Gebrauch in der Heiligen Schrift und auch in der gewöhnlichen Sprache, besonders wenn es um Grundsätze der Wahrheit geht. Die Gläubigen sind die, die in die Ruhe der Herrlichkeit eingetreten sind: nicht alle Menschen, auch nicht ganz Israel, sondern „wir, die wir geglaubt haben“; denn das Partizip in der Vergangenheit macht die Klasse, die zum Segen zugelassen ist, noch eindeutiger, nicht einfach die, die glauben, als würden sie es später tun oder wann immer sie wollen. Es gibt keinen Gedanken an einen tatsächliches Eintreten jetzt; denn das ganze Argument zeigt, dass die Ruhe hier in der Zukunft liegt, welche Ruhe auch immer für den Glauben zu erlangen sein mag, bevor Gott seine Ruhe mit allen teilt, die sein Eigentum sind. Dieser Brief betrachtet den Gläubigen immer als auf dem Weg befindlich. Der Sabbat, um den es hier geht, wird von den Heiligen noch nicht genossen, sondern „bleibt übrig“ (V. 9). Er gilt denen, die geglaubt haben, und sonst niemandem. Wie wahr ist es, dass die, die nicht geglaubt haben, nicht in seine Ruhe eintreten werden, da Gott geschworen hat, ihr eine umso größere Feierlichkeit und Sicherheit zu geben! Ihr Unglaube an Christus machte es von ihnen selbst abhängig, und sie waren gottlos, wie es alle sind und sein müssen. Denn Christus allein ist die Quelle des Lebens und der Vergebung, der einzige, der die Schwachen stärkt und der einzige Wegweiser für die Irrenden, der einzige Retter für Sünder und Gläubige. Denn was könnten selbst Gläubige ohne Ihn sein oder tun? Da die Ungläubigen sich selbst vertrauen oder ganz sicher nicht auf Christus vertrauen, werden sie nicht in die Ruhe Gottes eingehen. Das „wenn“ ist ihre Totenglocke. Wenn der Sünder sich selbst überlassen ist, ist es mit ihm vorbei; und wie bei Israel ist es in der Christenheit nicht weniger sicher. „Wenn sie in meine Ruhe eingehen werden“ bedeutet praktisch wie grundsätzlich für diejenigen, die wissen, was Unglaube ist, dass sie nicht eingehen werden.