So denn, wen er will, begnadigt er, und wen er will, verhärtet er (9,18).
In beiden Fällen liegt die Ungerechtigkeit allein beim Menschen, der, soweit es ihn betrifft, unheilbar böse und verdorben ist; bevor Gott entweder in Gnade oder im Gericht handelt, um seinen eigenen großen Namen zu offenbaren, zum weiten, reichen und endlosen Segen aller, die sein Wort beherzigen. Er ist immer heilig, doch zugleich immer frei. Auf der anderen Seite ist der gefallene Mensch immer böse und verdient die Verdammung. Gott handelt hier aus freien Stücken in Gnade, dort aus freien Stücken im Gericht, damit sich jeder davor hütet, seinen Zorn zu erregen und zu erfahren, was er in seinem eigenen Verderben ist, und damit der schuldigste Sünder weiß, dass kein Mensch zu weit weg ist, um außerhalb der Reichweite seiner Barmherzigkeit zu sein. Ich spreche vom Menschen allgemein, nicht von solchen, die durch die Gnade gläubig geworden sind.