Unser Bürgerrecht (Phil 3,20)
In den vorhergehenden Versen hat Paulus von jenen Menschen geredet, die irdisch gesinnt sind und deren Bauch ihr Gott ist. Er denkt dabei an solche, die auch eine Art Bekenntnis zum Herrn ablegen, in Wirklichkeit aber Feinde des Kreuzes Christi sind. In diesem Vers aber betont er den Gegensatz zwischen sich und den Philippern, an die er schreibt. Er sagt. „Unser Bürgerrecht (Heimat) ist in den Himmeln.“ Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern wir suchen die zukünftige. Petrus beschreibt in 1Pet 2,8.9 solch einen Gegensatz. Er redet dort von den Bauleuten (Israel), die den Baustein „Christus“ verworfen haben; dann fährt er fort mit den Worten: "Ihr aber (die ihr jetzt zwar leiden müsst), seid das auserwählte Geschlecht. Es ist allein Gnade, zu denen zu gehören, deren Bürgerrecht im Himmel ist.
Luther übersetzt diesen Vers: „Unser Wandel ist in dem Himmel“. Genauere Übersetzungen sagen: "Unser Bürgerrecht ist in den Himmeln". Nichtsdestoweniger wollen wir den schönen Ausdruck von Luther am Schluss heranziehen. Lasst uns nun dieses liebliche Wort unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten.
I. Unser Bürgertum.
Die allermeisten Menschen sind irgendwo Bürger, und je nach der Wichtigkeit ihrer Heimatgemeinde, sogar sehr stolz auf ihr Bürgerrecht. Das war besonders bei den Römern der Fall. Man denke an Lysias, der zu Paulus sagte: „Ich bin darin geboren“ (Apg 22,28). Und gleich wie Menschen ein irdisches Bürgerrecht haben, so besitzen Kinder Gottes ein Bürgerrecht in den Himmeln. Dort wissen sie sich daheim, dahin geht ihr Trachten, dort liegen ihre Interessen. Sie sind durch den Glauben an den Herrn Bürger des Himmels geworden.
Unser Bürgertum aber steht nicht in Beziehung zu einer irdischen Stadt wie z.B. Rom, welche jene im Auge hatten, sondern zum himmlischen Jerusalem, der unzerstörbaren Stadt Gottes droben. Paulus bezeugt, dass er Bürger einer nicht unbedeutenden Stadt sei, wenn er von seinem irdischen Bürgerrecht spricht (Apg 21,39). Denkt er aber an das Bürgerrecht droben, so vergisst er die Vorzüge seines römischen Bürgerrechtes, weil dann die herrliche Stadt (Off 21; Ps 48,2), deren Baumeister Gott selbst ist (Heb 11,10), in Betracht kommt. Diese heißt eine „heilige“ Stadt (Off 21,7), deren Bürger absolut glücklich sind (Off 21,4; Jes 35,10), und die aller Gläubigen Mutter genannt wird (Gal 4,26).
II. Die Bürger.
Was für Leute sind das? Es sind Menschen, die wie Paulus, wie die Philipper und wie alle übrigen Gotteskinder, dort ihr Heimatrecht haben. Bürger eines Ortes kann man auf dreierlei Art werden: durch Geburt, Einkauf, oder durch Schenkung des sogenannten Ehrenbürgerrechtes. Obwohl die Gläubigen in erster Linie durch die Wiedergeburt in den Himmel geboren werden, so sind sie doch zugleich Bürger in dieser dreifachen Weise. Nicht nur durch die Geburt allein, nein, auch durch den Kaufpreis des Blutes Christi, und durch Gnade oder Schenkung ist uns diese obere Heimatberechtigung zuteil geworden. Es ergibt sich daher eine mehrfache Sicherheit unseres Bürgerrechtes. Einst waren wir Bürger dieser Welt, waren in das Reich der Finsternis hineingeboren, nun aber sind wir durch Gottes Gnade in das Reich des Sohnes Seiner Liebe versetzt worden. Damit aber sind wir zugleich Fremdlinge auf Erden und die Welt kennt uns nicht mehr.
III. Das Bürgerrecht.
Jeder Bürger eines Ortes hat gewisse Rechte und Vorrechte. Rom kannte
zwei Klassen von Menschen: Freie und Sklaven. Letztere waren sehr
zahlreich. Die Bürger genossen große Freiheit. So genießen Himmelsbürger
uneingeschränkte Freiheit. Sie sind freigemacht von der Sünde, der Welt,
der Gewalt Satans und von der Todesfurcht. Irdische Bürger werden von
ihren Ländern geschützt; so durfte Paulus nicht geschlagen werden,
sobald bekannt wurde, dass er ein römischer Bürger war (
IV. Der Bürgermeister.
Jede Stadt hat ihren Bürgermeister und auch die himmlische Stadt hat den ihrigen und zwar keinen geringeren als unsern Herrn Jesum. Er ist zugleich Baumeister und Herr der Stadt. Er ist jener hochstehende Herr im Gleichnis, der außer Landes ging und der bald zurückkehren wird. Wir freuen uns auf Seine Rückkehr, weil sie gleichzeitig unsere Heimkehr bedeutet. Und wer kann sich ausdenken, was dieser Herr dereinst den Bewohnern jener Stadt sein wird? Schriftworte wie die Kap. 7, 21 und 22 der Offenbarung besagen es sehr deutlich und klar.
V. Die Bürgerpflicht.
Wir kommen nun auf den Luthertext dieses Verses zu sprechen: „Unser Wandel aber ist in dem Himmel“. Bürger sein heißt, neben den Vorrechten auch Pflichten haben. Wir sind hienieden im Lande der Fremdlingschaft, aber wir leben nach den Gesetzen des Heimatlandes, ähnlich jenen vier Jünglingen in Babylon (Dan 1). Unsere Sprache verrät schon unsere Herkunft, denn wir reden die Sprache von droben (Ps 149,6; Eph 4,29; Phil 4,8). Wir arbeiten für die zukünftige Stadt, suchen ihr Wohl und versuchen neue Bürger für sie zu gewinnen. Die Schätze, die wir sammeln sind himmlischer Art. Wir haben es wie jene zwei Brüder, die aus Dankbarkeit den ersten Lohn im fremden Lande ihrer Mutter schickten, weil sie es ihnen ermöglicht hatte, auszuwandern. Unser ganzes Leben und unsere ganze Einstellung unterscheidet sich von den Bürgern dieser Welt.
VI. Unsere Bürgerhoffnung.
Das scheinbar Ungewisse in Vers 12 und 13 sprudelt hier über in lebendiger Hoffnung. Paulus sagt: „Indem wir erwarten Jesum Christum als Heiland“. Sein Kommen ist unsere lebendige Hoffnung; dafür ist Sein Wort die Garantie. Alle Gläubigen tragen den Heimatschein im Herzen, sie wissen, dass ihre Namen im Lebensbuch eingetragen sind. Der Geist Gottes gibt ihrem Geist diesbezüglich Zeugnis. Man kann ihnen alles rauben, aber diese Hoffnung niemals. Es ergeht dem wahren Gläubigen wie jenem Reisenden, der beim Grenzübertritt wahrnahm, dass ihm das ganze Gepäck gestohlen worden war, und obgleich sehr bekümmert, doch in Jubel ausbrach, als er entdeckte, dass er seinen Reisepass bei sich hatte; denn ohne diesen hätte er die Grenze des Landes nicht überschreiten können. Unser vollgültiger Pass ist das Blut Christi. Da wir nun Brüder, Freimütigkeit haben zum Eintritt in das Heiligtum durch das Blut Jesu - so lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigen Herzen (Heb 10,19 ff.).