Behandelter Abschnitt Hes 47,13-20
Verse 13–20 | Die Grenzen des Landes
13 So spricht der Herr, HERR: Dies ist die Grenze, nach der ihr euch das Land als Erbe aufteilen sollt nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph [zwei] Lose. 14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, [das Land], das euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. 15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hetlon, gegen Zedad hin; 16 Hamat, Berota, Sibraim, das zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamat liegt, das mittlere Hazer, das an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meer her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamat die Grenze. Und das ist die Nordseite. 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze zum östlichen Meer hin sollt ihr messen. Und das ist seine Ostseite. 19 Und die Mittagsseite nach Süden: von Tamar bis zum Haderwasser Kades [und] zum Bach [Ägyptens] hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamat gegenüber kommt; das ist die Westseite.
Wenn der Herr Jesus regiert, wird das Land, das Abraham verheißen wurde (1Mo 15,18), auf ganz neue Weise „unter die zwölf Stämme“ aufgeteilt (Vers 13). Es ist vorherbestimmt, dass alle zwölf Stämme, die zwei und die zehn Stämme, wiedervereinigt im Land wohnen werden. Weil Levi kein Erbteil hat, erhält Joseph zwei Teile, für seine beiden Söhne je einen Teil: einen Teil für Ephraim und einen Teil für Manasse.
Der HERR verspricht ihnen das Land als Sicherheit: Sie werden es in Erbbesitz erhalten (Vers 14). Er fügt hinzu, dass Er es „dem einen wie dem anderen“ tun wird, was bedeutet, dass Er es „unter Brüdern gleich“ aufteilen wird, wie es wörtlich im Hebräischen heißt. Er hat einen Eid geschworen, als Er ihren Vätern das Land versprach. Die Sache ist unerschütterlich festgelegt. Dieses Land wird ihnen als erblicher Besitz zufallen. Das bedeutet, dass sie es aus Gnade erhalten werden.
Die Grenzen werden ganz anders sein als bei der Aufteilung des Landes durch Josua (Verse 15–20; vgl. 4Mo 34,1-15; Josua 13-21). Denn die Teilung zwischen den neuneinhalb Stämmen im Land und den zweieinhalb Stämmen auf der anderen Seite des Jordans wird rückgängig gemacht. Jeder der zwölf Stämme erhält einen (großen) Teil des Landes und einen (kleinen) Teil auf der anderen Seite des Jordans. Damit ist die Aufteilung des Landes unter den Stämmen Israels festgelegt (Vers 21).
Übrigens scheint es, dass die hier festgelegten Grenzen nicht endgültig sind. Sie werden durch die wachsende Bevölkerung im Friedensreich ständig erweitert werden, bis sich die Verheißung an Abraham erfüllt: „An diesem Tag schloss der HERR einen Bund mit Abram und sprach: Deiner Nachkommenschaft gebe ich dieses Land vom Strom Ägyptens bis an den großen Strom, den Strom Euphrat“ (1Mo 15,18).