Behandelter Abschnitt Hes 47,21-23
Verse 21–23 | Erbteil des Fremden
21 Und dieses Land sollt ihr unter euch aufteilen nach den Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen: Euch und den Fremden, die in eurer Mitte weilen, die Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Einheimische unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels. 23 Und es soll geschehen, in dem Stamm, bei dem der Fremde weilt, dort sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, HERR.
Es gibt noch eine Sache, um die sich das Volk kümmern muss, und das ist das Erbe für Ausländer, die schon lange inmitten der Israeliten leben und auch eine Familie mit Kindern im Land haben (Vers 22). Sie sind so sehr integriert, dass sie ein Teil des Volkes sind. Sie erhalten auch einen Erbteil am Land des Stammes, in dem sie leben (Vers 23). Gott vergisst sie nicht, sondern lässt sie an dem Segen teilhaben, den Er für sein Volk hat (Jes 56,3-8). In der Zeit, in der der Herr Jesus regiert, wird es endlich möglich sein, dass Juden und Heiden in Frieden zusammenleben.
Bereits in der Gnadenzeit, in der wir leben, leben Juden und Heiden in der Gemeinde in Frieden zusammen. Das bedeutet aber, dass der Jude aufhört, ein Jude zu sein, genauso wie der Heide nicht mehr ein Heide ist. Sie werden beide zu einem neuen Menschen in Christus gemacht (Eph 2,13-16).