Behandelter Abschnitt Jer 40,1-6
Einleitung
Jeremia 40-44 enthalten Prophezeiungen und einen Bericht über die Ereignisse nach dem Fall Jerusalems. Jeremia 40-42 befassen sich mit Prophezeiungen und Ereignissen in Juda, Jeremia 43 und 44 mit denen in Ägypten.
Verse 1–6 | Die Freilassung Jeremias
1 Das Wort, das von Seiten des HERRN an Jeremia erging, nachdem Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, ihn von Rama entlassen hatte, als er ihn holen ließ und er mit Ketten gebunden war inmitten aller Weggeführten von Jerusalem und Juda, die nach Babel weggeführt wurden. 2 Und der Oberste der Leibwache ließ Jeremia holen und sprach zu ihm: Der HERR, dein Gott, hat dieses Unglück über diesen Ort geredet; 3 und der HERR hat es kommen lassen und hat getan, wie er geredet hatte; denn ihr habt gegen den HERRN gesündigt und auf seine Stimme nicht gehört, und so ist euch dieses geschehen. 4 Und nun siehe, ich löse dich heute von den Ketten, die an deinen Händen sind; wenn es gut ist in deinen Augen, mit mir nach Babel zu kommen, so komm, und ich werde mein Auge auf dich richten; wenn es aber übel ist in deinen Augen, mit mir nach Babel zu kommen, so lass es. Siehe, das ganze Land ist vor dir; wohin es gut und wohin es recht ist in deinen Augen zu gehen, [dahin] geh. 5 Und da er sich noch nicht entschließen konnte, [sprach er]: So kehre zurück zu Gedalja, dem Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans, den der König von Babel über die Städte Judas bestellt hat, und wohne bei ihm inmitten des Volkes; oder wohin irgend es recht ist in deinen Augen zu gehen, [dahin] geh. Und der Oberste der Leibwache gab ihm Wegzehrung und ein Geschenk und entließ ihn. 6 Und Jeremia kam zu Gedalja, dem Sohn Achikams, nach Mizpa; und er wohnte bei ihm inmitten des Volkes, das im Land übrig geblieben war.
Nun folgt die lange Geschichte Jeremias inmitten derer, die in Juda zurückgeblieben sind. Es scheint, dass Jeremia trotz des Befehls von Nebukadrezar (Jer 39,11-14) dennoch gefangen genommen und mit den Gefangenen auf dem Weg nach Babel in Ketten gebunden wurde (Vers 1). Dies wird so sein, weil die Soldaten ihn nicht erkannten. Dies wird wiederum eine schwere Prüfung für Jeremia gewesen sein. Als der Irrtum entdeckt wird, wird er wieder freigelassen. Der Oberste der Leibwache lässt Jeremia zu sich bringen (Vers 2). Er spricht von „dem HERRN, deinem Gott“. Er weiß, dass er ein Werkzeug in seiner Hand ist.
Er, als Vertrauter des Königs, lässt Jeremia wissen, ihm sei bekannt, dass er von dem Übel gepredigt hat, das der HERR, sein Gott, über Jerusalem ausgesprochen hat. Er wird dies vielleicht von denen gehört haben, die zu den Babyloniern übergelaufen oder die von ihnen zuvor weggeführt worden waren. Er kennt den Grund, nämlich dass sie gegen den HERRN gesündigt und nicht auf seine Stimme gehört haben (Vers 3). Deshalb ist das, was Er geredet hat, „an euch“, d. h. an Jeremia und dem Volk, geschehen. Jeremia leidet mit dem ganzen Volk. Aus seinem Mund hören wir kein Wort über das Böse, das ihm angetan wurde.
Jeremia bekommt seine Freiheit zurück (Vers 4). Er darf selbst entscheiden, was er tun will. Der Oberste der Leibwache hält ihm die Wahl offen, mit ihm nach Babel zu gehen. Wenn er sich dafür entscheidet, garantiert er Jeremia seine Sicherheit. Ein verlockendes Angebot für den Mann, der von seinem Volk wegen seiner Predigt und der Erfüllung seiner Worte so gehasst wird. Wenn er es vorzieht, in Israel zu bleiben, ist das auch in Ordnung. Er kann gehen, wohin er will. Für diese Entscheidung ist er auf den HERRN angewiesen. Bis es für Jeremia klar ist, bleibt er in Jerusalem.
Der Oberste rät Jeremia, sich mit Gedalja in Verbindung zu setzen (Vers 5). Gedalja, ein Beamter aus Juda, ist von Nebukadrezar zum Führer des Volkes ernannt worden. Wenn Jeremia woanders hingehen will, kann er auch das. Er hat völlige Bewegungsfreiheit. Dann gibt ihm der Oberste der Leibwache Wegzehrung für den Weg und ein Geschenk – als Entschädigung für das ihm angetane Unrecht? – und lässt ihn gehen. Wir lesen nichts über Jeremias Überlegungen bei seiner Entscheidung, aber er geht zu Gedalja, bei dem er als einer der im Land Verbliebenen bleibt (Vers 6).