Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend: Aufseher [ejpivskopoς]: Bei Aufseher liegt der Nachdruck auf dem Dienst, bei Älteste auf der Person, die aufgrund ihres Alters entsprechende Erfahrung haben. Wir haben auch heute solche Dienste nötig, allerdings gibt es niemand, der sie offiziell zu Aufsehern einsetzen könnte.
Untadelig [ajnevgklhtoς]: Nun wird noch einmal wiederholt, dass der Aufseher untadelig sein musste. Heute würden wir sagen „integer“. Er war als Verwalter Gottes tätig.
Gottes Verwalter [oijkonovmoς]: Haushalter, der Gott verantwortlich war. Sie waren nicht Besitzer der Herde Gottes.
Nicht eigenmächtig [aujqavdhς]: selbstgefällig, anmaßend, rücksichtslos, nach eigenem Geschmack handeln. Er durfte nicht selbstherrlich über die Versammlung bestimmen. Zum einen gab es andere Älteste, dann aber auch Personen, die durchaus ein geistliches Urteil hatten, auch wenn sie nicht berufen waren, einen solchen Dienst auszuüben.
Nicht zornmütig: o. jähzornig; ein Ältester kann nicht mit Zorn auf mangelnde Unterwerfung antworten. Eines Mannes Zorn wirkt nicht Gottes Gerechtigkeit. Zorn und Unmut sind Zeichen der Unfähigkeit zu diesem Dienst. Er sollte im Gegenteil besonnen sein.
Nicht dem Wein ergeben: Völlige Abstinenz fordert die Schrift nicht. Wohl aber einen mäßigen Gebrauch alkoholischer Getränke.
Nicht ein Schläger: Es scheinen damals raue Sitten geherrscht zu haben. Man kann aber auch mit Worten um sich schlagen.
Nicht schändlichem Gewinn nachgehend: Schändlicher Gewinn ist die Verfolgung materieller Ziele bei einem Dienst für den Herrn (vgl. 1Pet 5,2). Wer immer auf Gewinn aus ist, ist habsüchtig. Wer alles hortet und nicht weitergibt, ist geizig (siehe Ps 119,36; 1Tim 6,6; 2Mo 18,21). Die Judaisten waren auf schändlichen Gewinn aus (1,11).