Der das Unterpfand unseres Erbes ist, zur Erlösung des erworbenen Besitzes, zum Preise seiner Herrlichkeit: Unterpfand ist ajrrabwvn, „die Anzahlung, die einen Teil der Gesamtzahlung vorwegnimmt und so den Rechtsanspruch bestätigt bzw. das Angeld, das einen Vertrag gültig macht“ (Bauer). Der Empfang des Heiligen Geistes ist die sichere Gewähr dafür, dass wir auch das gesamte Erbe in Besitz nehmen werden.
Dieses Unterpfand ist die Kraft des Heiligen Geistes, die dem Gläubigen nun gegenwärtige Freude gibt, gegenwärtige Vorwegnahme der Herrlichkeit, auf die er zugeht. Dies mag behindert werden in den Herzen vieler Gläubigen durch einen Mangel an Kenntnis der Wahrheit oder durch die Wirksamkeit des Fleisches, Weltlichkeit usw. Doch es bleibt wahr, dass jetzt, nachdem der Heilige Geist gegeben ist, ein Gläubiger aufschauen und zu Gott beten sollte, wenn es etwas gibt, dass sein Eintreten in die Freude des gesegneten Erbes hindert, dass es erkannt werden und weggetan werden möge (WK).
Zur {o. für die, bis zur} Erlösung des erworbenen Besitzes: Noch ist das Erbe unter fremder Herrschaft, insbesondere die Erde. Bald wird alles von der Sünde gereinigt werden. Wir werden mit Christus herrschen. Das Erbteil ist die gesamte Schöpfung Gottes, möglicherweise einschließlich unserer Leiber (W. Kelly).
Besitzes [peripoivhsiς]: Errettung, Erwerbung, Gewinn, Besitz, Eigentum
Zum Preis seiner Herrlichkeit: Dadurch wird Gottes Herrlichkeit erneut sichtbar und in Lob erhoben.