Behandelter Abschnitt 1Tim 5,9-10
Verse 9 und 10: Es mag jedoch in dem christlichen Kreis auch Einzelne geben, die bedürftig sind und niemanden haben, der für sie sorgt. Solche Witwen sollen in eine Liste derer, die zu Recht von der Versammlung versorgt werden, eingetragen werden. Trotzdem ist bei den Hilfeleistungen für die Bedürftigen darauf zu achten, dass das Haus Gottes nicht in einer Weise benutzt wird, als wäre es eine bloße Einrichtung zur Unterstützung Hilfsbedürftiger.
Die Gnade wird tatsächlich Möglichkeiten finden, selbst den Einsamsten und Verlassensten zu Hilfe zu kommen. Es ist hier eine Frage der Eignung zur Aufnahme in eine Liste solcher, die regelmäßige Unterstützung von dem Volk des Herrn empfangen. Solche müssen in ihrem Leben ihre Geeignetheit zum Empfang einer solchen Hilfe bewiesen haben. Bei Witwen von normaler Gesundheit müssen die für die Liste in Frage kommenden Personen in einem Alter sein, in dem sie unter gewöhnlichen Umständen nicht mehr in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu arbeiten. Weiter muss die Witwe eines Mannes Frau gewesen sein, und sie muss jemand sein, der ein ehrendes Zeugnis aufgrund ihrer guten Werke gebracht wird, indem sie Kinder aufgezogen hat, Fremden Freundlichkeiten erwiesen hat, die Heiligen erfrischt hat, den Bedrängten Hilfe geleistet hat und wirklich jedem guten Werke nachgegangen ist.
Auf eine sehr segensreiche Weise zeigt die Heilige Schrift hier, wie viel eine gottesfürchtige Frau an Gott wohlgefälligen und dem Volk des Herrn hilfreichen Dingen tun kann. Ebenso bemerkenswert wie die aufgezählten Werke ist jedoch das, was ausgelassen wurde. Nichts wird gesagt von Lehren und Predigen oder irgend etwas anderem, was die Frauen öffentlich in den Vordergrund rücken würde und im Gegensatz zu der Ordnung des Hauses Gottes stehen würde.