Eph 1,5: … und uns zuvorbestimmt hat zur Sohnschaft durch Jesum Christum für sich selbst nach dem Wohlgefallen seines Willens,
Ferner gibt es besondere Segnungen, zu denen Gläubige zuvorbestimmt sind. Zuvorbestimmung scheint immer diese besonderen Segnungen im Auge zu haben. Gemäß der unumschränkten Auserwählung werden Gläubige, wie die Engel, heilig und tadellos vor Gott sein. Aber außer diesen Segnungen sind die Gläubigen auch zu einem besonderen Platz der Sohnschaft zuvorbestimmt. Wir sind in die gleiche Beziehung zu dem Vater gebracht worden, in der Christus als Mensch steht, so dass Er sagen kann: „Mein Vater, und euer Vater.“ Engel sind Diener vor Ihm; wir sind Söhne „für ihn selbst“.
Diese besondere Beziehung ist „nach dem Wohlgefallen seines Willens“. So geht die Segnung des fünften Verses über jene des vierten hinaus. Dort war es unumschränkte Wahl, dass wir durch Gnade passend für Ihn selbst würden; hier ist es das Wohlgefallen Gottes, das
Gläubige für die Sohnschafts-Beziehung zuvorbestimmt.