Behandelter Abschnitt Röm 13,5-7
Sich der Regierung unterordnen (Verse 5–7)
„Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein der Strafe wegen, sondern auch des Gewissens wegen. Denn deswegen entrichtet ihr auch Steuern; denn es sind Gottes Beamte, die eben hierzu unablässig tätig sind. Gebt allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt“ (Verse 5–7)
Wir kennen Gottes Gedanken, wie sich der Christ im Blick auf die Welt verhalten soll. Daher ist es notwendig, sich der Regierung unterzuordnen. Das aber sollen wir nicht nur tun, um der Strafe für Böses tun zu entgehen, sondern um ein gutes Gewissen Gott gegenüber zu bewahren. Wer Gottes Wort gehorcht und in Unterordnung sein Leben führt, wird auch anerkennen, dass derjenige, der Autorität besitzt, Gottes Beamter ist zum Guten des Gläubigen. Zugleich ist er Gottes Beamter, um das Böse zu rächen und so mit diesem zu handeln.
Diejenigen, die in Autorität stehen, sind Gottes Beamte und sollen seine Regierung ausführen. Daher haben wir den Auftrag, ihnen Steuern zu bezahlen, wenn diese von uns verlangt werden. Ebenso sollen wir den Zoll dem geben, dem er zusteht. Auch sollen wir Furcht und Ehre denen gegenüber haben, denen es zusteht.
Wir haben nicht den Auftrag, Fragen zu stellen, ob die Höhe der Steuer angemessen ist. Auch das Verwenden der Steuer und des Zolls ist nicht Teil unserer Verantwortung. Andere Schriftstellen zeigen, dass nur dann, wenn die Regierung vom Gläubigen verlangt, in klarem Gegensatz zu dem Wort Gottes zu handeln, der Gläubige Gott mehr gehorchen muss als Menschen. Aber selbst wenn dieser Fall eintritt, wird der Gläubige das mit Leiden tun und nicht in einer Haltung des Widerstands.