Behandelter Abschnitt 4. Mose 15,32-36
Schändung des Sabbat
Das vorliegende Kapitel schließt mit der Geschichte des Sabbatschänders und der Verordnung über die „Schnur aus blauem Purpur“. „Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbattag Holz auflas. Und die, die ihn fanden, als er Holz auflas, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde. Und sie setzten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte. Da sprach der Herr zu Mose: Der Mann soll gewiss getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen. Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, dass er starb, so wie der Herr dem Mose geboten hatte“ (V. 32–36).
Das war sicherlich eine aus Vermessenheit begangene Sünde. Ihr Kennzeichen ist vor allem das Trotzen gegen ein klares und bestimmtes Gebot Gottes. Das aber macht sie unentschuldbar. Angesichts eines göttlichen Gebotes kann keine Unwissenheit vorgeschützt werden.
Aber warum musste der Mann in Gewahrsam gelegt werden? Aus folgendem Grund: Obwohl das Gebot klar und bestimmt war, war doch seine Übertretung nicht im Voraus angenommen und eine Strafe dafür bestimmt worden. Menschlich gesprochen, hatte der Herr von dem Menschen nicht die Torheit erwartet, dass er seine Ruhe unterbrechen würde, und Er hatte daher auch für einen solchen Vorfall keine Anordnung getroffen. Man braucht nicht zu erwähnen, dass Gott das Ende von Anfang an kennt; aber in dieser Angelegenheit hatte Er absichtlich den Fall so lange unentschieden gelassen, bis ein Anlass die Entscheidung verlangte.
Leider kam der Anlass bald; denn der Mensch ist zu allem fähig. Er hat kein Herz für die Ruhe Gottes. Am Sabbat ein Feuer anzuzünden war nicht nur eine unmittelbare Übertretung des Gebotes, sondern offenbarte auch, dass man den Gedanken des Gesetzgebers völlig fremd gegenüberstand: Man brachte in den Tag der Ruhe etwas hinein, was ein Bild des Gerichts ist. Das Feuer ist ein Bild des Gerichts, und als solches stand es im unmittelbaren Gegensatz zu der Ruhe des Sabbats. Es blieb daher nichts anderes übrig, als dem, der den Sabbat gebrochen hatte, mit Gericht zu begegnen; denn „was irgend ein Mensch sät, das wird er auch ernten“ (Gal 6,7).