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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung:

2 wird geladen ... Er soll zum Priester kommen.

3 wird geladen ... Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist,

4 wird geladen ... so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;

5 wird geladen ... und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.

6 wird geladen ... Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist;

7 wird geladen ... und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.

8 wird geladen ... Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.

9 wird geladen ... Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

10 wird geladen ... Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.

11 wird geladen ... Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte;

12 wird geladen ... und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.

13 wird geladen ... Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

14 wird geladen ... Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 wird geladen ... Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen,

16 wird geladen ... und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen.

17 wird geladen ... Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18 wird geladen ... Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen.

19 wird geladen ... Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten.

20 wird geladen ... Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein.

21 wird geladen ... Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22 wird geladen ... und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

23 wird geladen ... und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN.

24 wird geladen ... Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.

25 wird geladen ... Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;

26 wird geladen ... und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen,

27 wird geladen ... und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.

28 wird geladen ... Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

29 wird geladen ... Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN.

30 wird geladen ... Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)

31 wird geladen ... zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.

32 wird geladen ... Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

33 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und Aaron:

34 wird geladen ... Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,

35 wird geladen ... so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.

36 wird geladen ... Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37 wird geladen ... Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

38 wird geladen ... so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.

39 wird geladen ... Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,

40 wird geladen ... so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;

41 wird geladen ... und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten

42 wird geladen ... und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen.

43 wird geladen ... Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,

44 wird geladen ... so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

45 wird geladen ... Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.

46 wird geladen ... Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.

47 wird geladen ... Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen.

48 wird geladen ... Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden.

49 wird geladen ... Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop,

50 wird geladen ... und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist,

51 wird geladen ... und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen.

52 wird geladen ... Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin,

53 wird geladen ... und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein.

54 wird geladen ... Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind,

55 wird geladen ... auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser

56 wird geladen ... und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken,

57 wird geladen ... um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

Querverweise zu 3. Mose 14,54 3Mo 14,54 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 14,2 wird geladen ... Er soll zum Priester kommen.

3Mo 13,30 wird geladen ... und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.

3Mo 14,32 wird geladen ... Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

3Mo 13,31 wird geladen ... Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.

3Mo 6,9 wird geladen ... Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.

3Mo 6,14 wird geladen ... Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN.

3Mo 7,1 wird geladen ... Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

3Mo 7,37 wird geladen ... Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer,

3Mo 11,46 wird geladen ... Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf Erden kriecht,

3Mo 15,32 wird geladen ... Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,

4Mo 5,29 wird geladen ... Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,

4Mo 6,13 wird geladen ... Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen,

4Mo 19,14 wird geladen ... Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

5Mo 24,8 wird geladen ... Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

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