Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
gebot der HERR dem Josua folgendes:
„Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ‚Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte (oder: Freistädte), von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe (4.Mose 35,9-15; 5.Mose 19,1-13),
Schrecklich ist es, dem lebendigen Gott in die Hände zu fallen (vgl. 5.Mose 32,39-41).
„Wer einen andern so schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“
Damals sonderte Mose im Ostjordanlande drei Städte aus,
damit ein Totschläger, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, ohne vorher mit ihm verfeindet gewesen zu sein, in eine von diesen Städten fliehen und dadurch sein Leben retten könnte.
Diese Städte waren: Bezer in der Steppe, im Gebiet der Hochebene, für den Stamm Ruben, ferner Ramoth in Gilead für den Stamm Gad und Golan in Basan für den Stamm Manasse.
„Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.
Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.