Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.