Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Zum drittenmal komme ich jetzt zu euch: „auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen wird jede Sache festgestellt (oder: entschieden) werden“ (5.Mose 19,15).
hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei (Brüder) mit dir, damit jede Sache (oder: der ganze Sachverhalt) auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen festgestellt wird (5.Mose 19,15).
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
„Wenn ich über mich (oder: für mich) selbst Zeugnis ablege, so ist mein Zeugnis ungültig.
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –