Schlachter 1951
Versliste
Dies ist das drittemal, daß ich zu euch komme. Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Aussage festgestellt werden!
Hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen beruhe.
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
Wenn ich von mir selbst zeuge, so ist mein Zeugnis nicht wahr.
Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.