Altes Testament

Neues Testament

Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Wenn du siehst, dass das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.

2 wird geladen ... Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.

3 wird geladen ... Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –

4 wird geladen ... Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.“

5 wird geladen ... „Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –

6 wird geladen ... Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;

7 wird geladen ... lass vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –

8 wird geladen ... Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –

9 wird geladen ... Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen (vgl. 3.Mose 19,19), damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –

10 wird geladen ... Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –

11 wird geladen ... Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –

12 wird geladen ... An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.“ (4.Mose 15,37-38)

13 wird geladen ... „Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird

14 wird geladen ... und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ‚Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‘,

15 wird geladen ... so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;

16 wird geladen ... dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ‚Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden

17 wird geladen ... und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‘ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.

18 wird geladen ... Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;

19 wird geladen ... auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.

20 wird geladen ... Wenn aber jene Behauptung: ‚Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‘ auf Wahrheit beruht,

21 wird geladen ... so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!“

22 wird geladen ... „Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau (vgl. 3.Mose 20,10). So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!

23 wird geladen ... Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,

24 wird geladen ... so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –

25 wird geladen ... Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;

26 wird geladen ... dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.

27 wird geladen ... Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –

28 wird geladen ... Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt (oder: ausfindig macht),

29 wird geladen ... so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, dass er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –

30 wird geladen ... Niemand darf die (oder: eine) Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.“ (vgl. 27,20)

Querverweise zu 5. Mose 22,22 5Mo 22,22 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 20,10 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

4Mo 5,22 wird geladen ... und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so dass dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‘ Die Frau aber soll sagen: ‚Ja, so geschehe es! Amen!‘

4Mo 5,23 wird geladen ... Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.

4Mo 5,24 wird geladen ... Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.

4Mo 5,25 wird geladen ... Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;

4Mo 5,26 wird geladen ... dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.

4Mo 5,27 wird geladen ... Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.

Hes 23,45 wird geladen ... Aber gerechte Männer, die sollen ihnen beiden das Urteil sprechen nach dem Recht, das für Ehebrecherinnen und Mörderinnen gültig ist; denn Ehebrecherinnen sind sie, und Blut klebt an ihren Händen.“

Hes 23,46 wird geladen ... Denn so hat Gott der HERR gesprochen: „Man berufe eine Gemeindeversammlung gegen sie und gebe sie der Misshandlung und Plünderung preis!

Hes 23,47 wird geladen ... Die Volksgemeinde soll sie dann steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und Töchter wird man umbringen und ihre Häuser in Flammen aufgehen lassen.

Joh 8,4 wird geladen ... und sagten zu ihm: „Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen (oder: ertappt) worden.

Joh 8,5 wird geladen ... Nun hat Mose uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen (3.Mose 20,10; 5.Mose 22,22). Was sagst nun du dazu?“

Heb 13,4 wird geladen ... Die Ehe werde von allen in Ehren gehalten und das Ehebett bleibe unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.

Lorem Ipsum Dolor sit.