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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.

2 wird geladen ... Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.

3 wird geladen ... Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewand tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.

4 wird geladen ... Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.

5 wird geladen ... Es soll nicht Mannszeug auf einer Frau sein, und ein Mann soll nicht das Gewand einer Frau anziehen; denn jeder, der dies tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.

6 wird geladen ... Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg befindet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen.

7 wird geladen ... Du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen, damit es dir wohl ergeht und du deine Tage verlängerst.

8 wird geladen ... Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand davon herabfällt.

9 wird geladen ... Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs geheiligt werden {D. h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen.}.

10 wird geladen ... Du sollst nicht pflügen mit einem Rind und einem Esel zusammen.

11 wird geladen ... Du sollst nichts aus verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen.

12 wird geladen ... Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle {D. h. deines Oberkleides.}, womit du dich umhüllst.

13 wird geladen ... Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie

14 wird geladen ... und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: „Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden“,

15 wird geladen ... so sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;

16 wird geladen ... und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie;

17 wird geladen ... und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18 wird geladen ... Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;

19 wird geladen ... und sie sollen ihn bestrafen mit hundert Sekel Silber und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

20 wird geladen ... Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,

21 wird geladen ... so sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.

22 wird geladen ... Wenn ein Mann bei einer Frau liegend gefunden wird, die eines Mannes Ehefrau ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.

23 wird geladen ... Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,

24 wird geladen ... so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten entehrt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.

25 wird geladen ... Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

26 wird geladen ... Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn so wie ein Mann sich gegen seinen Nächsten erhebt und ihn totschlägt, so ist diese Sache.

27 wird geladen ... Denn er hat sie auf dem Feld gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.

28 wird geladen ... Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden,

29 wird geladen ... so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll seine Frau sein, weil er sie entehrt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

Querverweise zu 5. Mose 22,22 5Mo 22,22 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 20,10 wird geladen ... Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewiss getötet werden.

4Mo 5,22 wird geladen ... und es komme dieses Fluch bringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu lassen! Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!

4Mo 5,23 wird geladen ... Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch {O. auf eine Rolle.} schreiben und sie in dem Wasser der Bitterkeit auslöschen {D. h., die Flüche gleichsam in das Wasser übergehen lassen.};

4Mo 5,24 wird geladen ... und er soll die Frau das Fluch bringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das Fluch bringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit.

4Mo 5,25 wird geladen ... Und der Priester nehme aus der Hand der Frau das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor dem HERRN und bringe es zum Altar;

4Mo 5,26 wird geladen ... und der Priester nehme eine Hand voll vom Speisopfer als dessen Gedächtnisteil {O. Gedächtnisopfer (w. das Gedächtnis; d.i. der Teil des Opfers, der zum Gedächtnis für den HERRN verbrannt wurde).} und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er die Frau das Wasser trinken lassen.

4Mo 5,27 wird geladen ... Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und ihrem Mann untreu gewesen ist, dass das Fluch bringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch werden in der Mitte ihres Volkes.

Hes 23,45 wird geladen ... Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Recht der Ehebrecherinnen und nach dem Recht der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen.

Hes 23,46 wird geladen ... Denn so spricht der Herr, HERR: Ich will eine Versammlung gegen sie heraufführen und sie zur Misshandlung und zur Beute übergeben.

Hes 23,47 wird geladen ... Und die Versammlung wird sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter wird sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen.

Joh 8,4 wird geladen ... und sagen zu ihm: Lehrer, diese Frau ist im Ehebruch, bei der Tat selbst, ergriffen worden.

Joh 8,5 wird geladen ... In dem Gesetz aber hat uns Mose geboten, solche zu steinigen {Vgl. 3. Mose 20,10; 5. Mose 22,22-24.}; du nun, was sagst du?

Heb 13,4 wird geladen ... Die Ehe sei geehrt in allem {O. bei allen.} und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten.

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