Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib den Israeliten die Weisung, dir reines Öl von zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit beständig Lampen aufgesetzt werden können.
Außerhalb des Vorhangs vor der Lade mit dem Gesetz im Offenbarungszelt soll Aaron (den Leuchter) zurichten, damit er vom Abend bis zum Morgen ohne Unterbrechung vor dem HERRN brenne (vgl. 2.Mose 27,20-21). Diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter:
auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen zu beständigem Brennen vor dem HERRN zurichten.
Sodann sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel Epha sollen auf jeden Kuchen kommen.
Du sollst sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den Tisch von reinem Gold vor dem HERRN auflegen.
Dann sollst du auf jede Schicht reinen Weihrauch tun, der für das Brot als Duftteil dienen soll, als ein Feueropfer für den HERRN.
An jedem Sabbattage soll er (die Brote) regelmäßig so vor dem HERRN aufschichten; zu dieser Leistung sollen die Israeliten für ewige Zeiten verpflichtet sein.
Die Brote sollen dann Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie an heiliger Stätte verzehren; denn als ein Hochheiliges sollen sie ihm von den Feueropfern des HERRN zuteil werden als eine ewige Gebühr.“
Der Sohn einer Israelitin – er war aber der Sohn eines Ägypters – begab sich einst unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit miteinander, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.
Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des HERRN) und fluchte dazu; da brachte man ihn vor Mose – seine Mutter aber hieß Selomith und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.
Hierauf legten sie ihn in Gewahrsam, bis Mose ihnen Verhaltungsmaßregeln auf Grund einer Weisung des HERRN gäbe.
Da gebot der HERR dem Mose:
„Lass den Lästerer vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände fest auf den Kopf legen, und dann soll die ganze Gemeinde ihn steinigen.
Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Wenn jemand seinem Gott flucht, so lädt er Sünde auf sich,
und wer den Namen des HERRN lästert, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn steinigen; der Fremde wie der Einheimische soll den Tod erleiden, wenn er den Namen (des HERRN) lästert. –
Wenn ferner jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden;
wer aber ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen: Leben um Leben (d.h. ein lebendes Stück für das tote).
Wenn ferner jemand seinem Nächsten (oder: Volksgenossen) einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat:
Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er dem andern zugefügt hat, soll auch ihm zugefügt werden.
Wer also ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, soll den Tod erleiden.
Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!“
Als Mose dies den Israeliten verkündigt hatte, führten sie den Lästerer vor das Lager hinaus und steinigten ihn dort; die Israeliten taten so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Querverweise zu 3. Mose 24,22 3Mo 24,22
„Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
wie ein Einheimischer aus eurer eigenen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der unter euch lebt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid ja selbst Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen: ich bin der HERR, euer Gott!
Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremden gelten, der in eurer Mitte weilt!“
Wenn ferner ein Fremdling sich unter euch aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es nach den für das Passah geltenden Bestimmungen und Vorschriften feiern; die gleichen Bestimmungen sollen für euch gelten, sowohl für den Fremdling als auch für den im Lande Geborenen (oder: Einheimischen).“
Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN (d.h. beim Opfer) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.
Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.“
Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen lässt.