Hierauf gebot der HERR dem Mose in der Wüste Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Lande Ägypten folgendes:
„Nehmt die Kopfzahl der gesamten Gemeinde der Israeliten auf nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, alle männlichen Personen Kopf für Kopf;
von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich ist, die sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron.
Dabei soll euch je ein Mann von jedem Stamm Beistand leisten, nämlich der Obmann (oder: das Oberhaupt) der Familien seines Stammes.
Und dies sind die Namen der Männer, die euch dabei zur Seite stehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Sedeurs;
für Simeon: Selumiel, der Sohn Zurisaddais;
für Juda: Nahson, der Sohn Amminadabs;
für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars;
für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons;
für die Söhne Josephs, für Ephraim: Elisama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs;
für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis;
für Dan: Ahieser, der Sohn Ammisaddais;
für Asser: Pagiel, der Sohn Ochrans;
für Gad: Eljasaph, der Sohn Deguels;
für Naphthali: Ahira, der Sohn Enans.“
Dies waren die aus der Gemeinde Berufenen, die Fürsten ihrer väterlichen Stämme, die Häupter der Tausendschaften Israels.
Hierauf ließen Mose und Aaron diese Männer, die ihnen mit Namen bezeichnet worden waren, zu sich kommen
und versammelten dann die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf;
wie der HERR dem Mose geboten hatte, so musterte er sie in der Wüste Sinai.
Es beliefen sich aber die Nachkommen Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Ruben gemustert wurden, auf 46500.
Bei den Nachkommen Simeons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, [seine Gemusterten] nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, auf 59300.
Bei den Nachkommen Gads beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, auf 45650.
Bei den Nachkommen Judas beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, auf 74600.
Bei den Nachkommen Issaschars beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, auf 54400.
Bei den Nachkommen Sebulons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, auf 57400.
Was die Nachkommen Josephs betrifft, so beliefen sich bei den Nachkommen Ephraims ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, auf 40500.
Bei den Nachkommen Manasses beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, auf 32200.
Bei den Nachkommen Benjamins beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Bejamin gemustert wurden, auf 35400.
Bei den Nachkommen Dans beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, auf 62700.
Bei den Nachkommen Assers beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, auf 41500.
Bei den Nachkommen Naphthalis beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
soviele ihrer vom Stamme Naphthali gemustert wurden, auf 53400.
Dies sind die Gemusterten, die Mose und Aaron mit den Fürsten der Israeliten musterten; die letzteren waren zwölf Männer, und zwar je ein Mann für die zu seinem Stamm gehörigen Familien.
Und es beliefen sich alle, die von den Israeliten nach ihren Familien, von zwanzig Jahren an und darüber, gemustert worden waren, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich war –
es beliefen sich also alle Gemusterten auf 603550.
Die Leviten aber nach ihrem väterlichen Stamm waren in dieser Musterung nicht inbegriffen.
Der HERR hatte nämlich dem Mose folgendes geboten:
„Nur die zum Stamm Levi Gehörigen sollst du nicht mustern und ihre Kopfzahl nicht mit den übrigen Israeliten aufnehmen;
sondern bestelle du die Leviten zum Dienst an der Wohnung des Gesetzes und über ihre sämtlichen Geräte und über alles, was zu ihr gehört: sie sollen die Wohnung und ihre sämtlichen Geräte tragen, und sie sollen den Dienst an ihr versehen und rings um die Wohnung her lagern.
Und wenn die Wohnung weiter wandert, sollen die Leviten sie abbrechen; und wenn die Wohnung halt macht, sollen die Leviten sie aufschlagen; jeder Nichtzugehörige (= Unbefugte oder: Nichtlevit) aber, der an sie herantritt, soll sterben.
Und die übrigen Israeliten sollen nach ihren Heerscharen ein jeder auf seinem Lagerplatz und ein jeder bei seiner Fahne (oder: seinem Panier) lagern;
die Leviten aber sollen rings um die Wohnung des Gesetzes her lagern, damit kein Zorn Gottes über die Gemeinde der Israeliten hereinbricht. Die Leviten sollen also den Dienst an der Wohnung des Gesetzes versehen.“
So machten denn die Israeliten alles genau so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Querverweise zu 4. Mose 1,51 4Mo 1,51
Wenn nämlich das Lager aufbricht, sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den abschließenden Vorhang abnehmen und die Gesetzeslade mit ihm bedecken (oder: in ihn hüllen).
Dann sollen sie eine Decke von Seekuhfell darauflegen und ein ganz aus blauem Purpur bestehendes Tuch oben darüberbreiten und dann die zugehörigen Tragstangen anlegen.
Auch über den Schaubrottisch sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und die Schüsseln, Schalen und Becher sowie die Kannen für das Trankopfer daraufstellen; auch das regelmäßig aufzulegende Brot soll sich auf ihm befinden.
Dann sollen sie über das alles ein Tuch von Karmesin breiten, dieses mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und dann die zugehörigen Tragstangen anlegen.
Hierauf sollen sie ein Tuch von blauem Purpur nehmen und den lichtspendenden Leuchter damit überdecken (oder: darin einhüllen) samt den zugehörigen Lampen, Lichtputzscheren, Näpfen und allen Ölgefäßen, mit denen man ihn zu bedienen pflegt;
dann sollen sie ihn nebst allen seinen Geräten in eine Decke von Seekuhfell tun und auf die Tragbahre legen.
Auch über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und ihn mit einer Decke von Seekuhfell überdecken (oder: darin einhüllen) und die zugehörigen Tragstangen anlegen.
Weiter sollen sie alle für den Dienst erforderlichen Geräte, mit denen man den Dienst im Heiligtum zu verrichten pflegt, nehmen, sie in ein Tuch von blauem Purpur tun, sie dann mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und auf die Tragbahre legen.
Hierauf sollen sie den (Brandopfer-) Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten;
auf dieses sollen sie dann alle zugehörigen Geräte legen, mit denen man den Dienst auf ihm zu verrichten pflegt: die Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln, Becken, überhaupt alle zum Altar gehörigen Geräte; darüber sollen sie eine Decke von Seekuhfell breiten und die zugehörigen Tragstangen anlegen.
Wenn dann Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers mit der Einhüllung des Heiligen (d.h. der heiligen Gegenstände) und aller heiligen Geräte fertig sind, so sollen danach die Kehathiten kommen, um alles zu tragen; sie dürfen aber die heiligen Gegenstände nicht berühren, sonst würden sie sterben. Dies ist es, was die Kehathiten vom Offenbarungszelt zu tragen haben.
Eleasar aber, dem Sohne des Priesters Aaron, ist das Öl für den Leuchter und das wohlriechende Räucherwerk sowie das regelmäßige Speisopfer und das Salböl anvertraut, ferner die Aufsicht über die ganze heilige Wohnung und über alles das, was sich an heiligen Gegenständen und an zugehörigen Geräten in ihr befindet.“
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Lasst den Stamm der Geschlechter der Kehathiten nicht aus der Mitte der Leviten der Vernichtung anheimfallen,
sondern tut folgendes für sie, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben müssen, wenn sie an die hochheiligen Gegenstände herantreten: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jeden einzelnen von ihnen anstellen, um das zu verrichten und das zu tragen, was ihm obliegt;
aber sie selbst sollen nicht hineingehen, um auch nur einen Augenblick die heiligen Gegenstände anzusehen; sonst müssen sie sterben.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Nimm nun auch die Kopfzahl der Gersoniten nach ihren Familien und nach ihren Geschlechtern auf;
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die zum Dienst tauglich sind, so dass sie Verwendung bei den Verrichtungen am Offenbarungszelt finden können.
Darin soll der Dienst der Geschlechter der Gersoniten bezüglich der ihnen obliegenden Verrichtungen und der zu tragenden Gegenstände bestehen:
sie haben die Teppiche der heiligen Wohnung und das Offenbarungszelt zu tragen, auch seine Decke und die Decke von Seekuhfell, die oben darüber liegt, sowie den Vorhang am Eingang zum Offenbarungszelt,
ferner die Umhänge des Vorhofes, und den Vorhang am Eingangstor des Vorhofes, der die heilige Wohnung und den Brandopferaltar rings umgibt, samt den zugehörigen Seilen und allen Geräten, die zu diesem Dienst nötig sind; überhaupt alles, was dabei zu tun ist, sollen sie besorgen.
Nach der Anordnung Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der [Söhne der] Gersoniten vor sich gehen bei allem, was sie zu tragen, und bei allem, was sie zu verrichten haben; und zwar sollt ihr ihnen alles, was sie zu tragen haben, Stück für Stück überweisen.
Dies ist der Dienst, den die Geschlechter der [Söhne der] Gersoniten am Offenbarungszelt zu verrichten haben; und die Aufsicht über ihre Verrichtungen soll Ithamar, dem Sohn des Priesters Aaron, obliegen.
Auch die Merariten sollst du nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien mustern;
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die zum Dienst tauglich sind, so dass sie Verwendung bei den Verrichtungen am Offenbarungszelt finden können.
Und dies ist es, was ihnen zu tragen obliegt und worin ihr ganzer Dienst am Offenbarungszelt besteht: die Bretter der heiligen Wohnung sowie ihre Riegel, Säulen und Füße (oder: Ständer und Sockel),
ferner die Säulen (oder: Ständer) rings um den Vorhof samt ihren Füßen, ihren Pflöcken und Seilen, samt allen zugehörigen Geräten und nebst allem, was es dabei zu tun gibt; und zwar sollt ihr ihnen die Geräte, deren Fortschaffung ihnen obliegt, Stück für Stück zuweisen.
Dies ist der Dienst der Geschlechter der Merariten, alles, was sie am Offenbarungszelt unter der Aufsicht Ithamars, des Sohnes des Priesters Aaron, zu verrichten haben.“
Aaron aber und seine Söhne sollst du dazu bestellen, dass sie ihres Priesteramts warten; ein Unbefugter aber, der das Amt ausübt, soll sterben.“
Im zweiten Jahr, am zwanzigsten Tage des zweiten Monats, erhob sich die Wolke von der Wohnung des Gesetzes.
Diejenigen aber, welche vor der heiligen Wohnung nach Osten hin, vor dem Offenbarungszelt gegen Sonnenaufgang, lagerten, waren Mose und Aaron mit seinen Söhnen, die den Dienst am Heiligtum zu verrichten hatten, nämlich alles das, was den Israeliten dabei zu besorgen oblag. – Der Unbefugte aber, der den Dienst ausübte, sollte sterben.
Als dann die heilige Wohnung niedergelegt war, brachen die Gersoniten und die Merariten auf, welche die (heilige) Wohnung zu tragen hatten.
Hierauf brach das Panier des Lagers Rubens auf, eine Heerschar nach der andern; das Heer dieses Stammes befehligte Elizur, der Sohn Sedeurs.
Das Heer des Stammes Simeon aber befehligte Selumiel, der Sohn Zurisaddais;
und das Heer des Stammes Gad befehligte Eljasaph, der Sohn Deguels.
Dann brachen die Kehathiten auf, die das (Hoch-) Heilige zu tragen hatten; man hatte aber die (heilige) Wohnung bis zu der Ankunft dieser schon aufgerichtet.
So bildeten sie denn ein Erinnerungszeichen für die Israeliten, damit kein Unbefugter, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, herantrete, um Räucherwerk vor dem HERRN zu verbrennen, und damit es ihm nicht ergehe wie Korah und seiner Rotte, wie der HERR es ihm durch Mose hatte ankündigen lassen.
Die Israeliten nämlich dürfen künftighin am Offenbarungszelt nicht mehr tätig sein, weil sie sonst Sünde auf sich laden würden und sterben müssten.
Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse (= Gast) eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
(Der Herr) aber ließ unter den Einwohnern von Beth-Semes ein Sterben ausbrechen, weil sie in die Lade des HERRN hineingeschaut hatten, und ließ unter der Einwohnerschaft siebzig Personen sterben. Da trauerte die Einwohnerschaft darüber, dass der HERR ein so schreckliches Unglück über das Volk hatte kommen lassen;
Da entbrannte der Zorn des HERRN gegen Ussa, und Gott schlug ihn dort wegen seiner Verfehlung, so dass er dort neben der Lade Gottes starb.