Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib den Israeliten die Weisung, dir reines Öl von zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit beständig Lampen aufgesetzt werden können.
Außerhalb des Vorhangs vor der Lade mit dem Gesetz im Offenbarungszelt soll Aaron (den Leuchter) zurichten, damit er vom Abend bis zum Morgen ohne Unterbrechung vor dem HERRN brenne (vgl. 2.Mose 27,20-21). Diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter:
auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen zu beständigem Brennen vor dem HERRN zurichten.
Sodann sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel Epha sollen auf jeden Kuchen kommen.
Du sollst sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den Tisch von reinem Gold vor dem HERRN auflegen.
Dann sollst du auf jede Schicht reinen Weihrauch tun, der für das Brot als Duftteil dienen soll, als ein Feueropfer für den HERRN.
An jedem Sabbattage soll er (die Brote) regelmäßig so vor dem HERRN aufschichten; zu dieser Leistung sollen die Israeliten für ewige Zeiten verpflichtet sein.
Die Brote sollen dann Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie an heiliger Stätte verzehren; denn als ein Hochheiliges sollen sie ihm von den Feueropfern des HERRN zuteil werden als eine ewige Gebühr.“
Der Sohn einer Israelitin – er war aber der Sohn eines Ägypters – begab sich einst unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit miteinander, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.
Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des HERRN) und fluchte dazu; da brachte man ihn vor Mose – seine Mutter aber hieß Selomith und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.
Hierauf legten sie ihn in Gewahrsam, bis Mose ihnen Verhaltungsmaßregeln auf Grund einer Weisung des HERRN gäbe.
Da gebot der HERR dem Mose:
„Lass den Lästerer vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände fest auf den Kopf legen, und dann soll die ganze Gemeinde ihn steinigen.
Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Wenn jemand seinem Gott flucht, so lädt er Sünde auf sich,
und wer den Namen des HERRN lästert, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn steinigen; der Fremde wie der Einheimische soll den Tod erleiden, wenn er den Namen (des HERRN) lästert. –
Wenn ferner jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden;
wer aber ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen: Leben um Leben (d.h. ein lebendes Stück für das tote).
Wenn ferner jemand seinem Nächsten (oder: Volksgenossen) einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat:
Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er dem andern zugefügt hat, soll auch ihm zugefügt werden.
Wer also ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, soll den Tod erleiden.
Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!“
Als Mose dies den Israeliten verkündigt hatte, führten sie den Lästerer vor das Lager hinaus und steinigten ihn dort; die Israeliten taten so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Querverweise zu 3. Mose 24,15 3Mo 24,15
„Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterlässt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –