„Mit meinen Augen habe ich einen Bund abgeschlossen, dass ich ja nicht lüstern nach einer Jungfrau blickte.
Denn was wäre der Lohn Gottes von oben gewesen und die Vergeltung des Allmächtigen aus Himmelshöhen?
Trifft nicht Verderben den Frevler und Unglück die Überltäter?
Sieht er (d.h. Gott) nicht meine Wege, und zählt er nicht alle meine Schritte?
Wenn ich mit Falschheit umgegangen bin und mein Fuß jemals der Täuschung zugeeilt ist:
Gott wäge mich auf gerechter (= richtiger) Waage, so wird er meine Unschuld erkennen!
Wenn mein Schritt jemals vom rechten Wege abgewichen und mein Herz meinen Augen Folge geleistet hat und ein Flecken an meinen Händen kleben geblieben ist,
so will ich säen und ein anderer möge es verzehren, und alles, was mir sprosst, möge ausgerissen werden!
Wenn mein Herz sich um eines Weibes willen hat betören lassen und ich an der Tür meines Nächsten auf der Lauer gestanden habe,
so soll mein Weib für einen andern die Mühle drehen und andere mögen sich über sie hinstrecken!
Denn das wäre eine Schandtat gewesen und das ein Vergehen für den Strafrichter;
ja, ein Feuer wäre das gewesen, das bis zum Abgrund (= zur Unterwelt; vgl. 26,6) gefressen und meinen gesamten Besitz bis auf die Wurzel hätte vernichten müssen.
Wenn ich das Recht meines Knechtes und meiner Magd missachtet hätte, sooft sie im Streit mit mir lagen:
was hätte ich da tun sollen, wenn Gott aufgestanden wäre? Und was hätte ich ihm bei seiner Untersuchung erwidern können?
Hat nicht mein Schöpfer auch ihn im Mutterleibe geschaffen und ein und derselbe uns im Mutterschoße gebildet?
Wenn ich den Geringen ihr Begehren versagt und die Augen der Witwe habe schmachten lassen
und meinen Bissen für mich allein verzehrt habe, ohne dass der Verwaiste sein Teil davon genossen hat –
nein, von meiner Jugend an ist er mir ja wie einem Vater aufgewachsen, und von meiner Mutter Leibe an bin ich ein Beschützer für jenen gewesen –;
wenn ich jemand habe verkommen sehen aus Mangel an Kleidung und dass ein Armer keine Schlafdecke hatte,
und dann seine Hüften mich nicht gesegnet haben und er sich nicht durch meiner Lämmer Wolle erwärmt hat;
wenn ich meine Faust jemals gegen eine Waise geschwungen habe, weil ich im Tor (= vor Gericht) auf Beistand rechnen konnte:
so möge meine Schulter von ihrem Nacken fallen und mein Arm aus seiner Röhre ausgebrochen werden!
Denn als ein Schrecken wäre auf mich das Strafgericht Gottes eingedrungen, und vor seiner Erhabenheit hätte ich nicht zu bestehen vermocht.
Wenn ich je auf Gold mein Vertrauen gesetzt und zum Feingold gesagt habe: ‚Du bist meine Zuversicht!‘;
wenn ich mich darüber gefreut habe, dass mein Vermögen groß war und dass meine Hand Ansehnliches erworben hatte;
wenn ich die Sonne angeschaut habe, wie hell sie strahlt, und den Mond, wie er in Pracht dahinwandelt,
und mein Herz sich insgeheim hat betören lassen, dass ich ihnen eine Kusshand zuwarf:
auch das wäre eine Verschuldung für den Strafrichter gewesen, denn damit hätte ich Gott in der Höhe die Treue gebrochen. –
Wenn ich mich je über das Unglück meines Feindes gefreut und darüber gejubelt habe, dass ein Missgeschick ihm zugestoßen war –
nein, nie habe ich meiner Zunge zu sündigen gestattet, dass sie durch einen Fluch sein Leben gefordert hätte –
wenn meine Zeltgenossen nicht gesagt haben: ‚Wo ist einer, der vom Fleisch seines Schlachtviehs nicht satt geworden wäre?‘ –;
nein, der Fremdling durfte nicht im Freien übernachten, und meine Tür hielt ich dem Wanderer offen –;
wenn ich meine Übertretungen, wie Menschen tun, verheimlicht habe, indem ich mein Vergehen in meinem Busen verbarg,
weil ich mich vor der großen Menge scheute und die Missachtung der Geschlechter mich schreckte, so dass ich mich still verhielt, nicht vor die Tür hinaustrat;
„O hätte ich doch einen, der mich anhören wollte! Siehe, hier ist meine Unterschrift! Der Allmächtige antworte mir! Und hätte ich doch die von meinem Gegner ausgefertigte Klageschrift!
Wahrlich, an meiner Schulter wollte ich sie zur Schau tragen, als Ehrenkranz sie mir um die Schläfe winden!
Denn über die Zahl meiner Schritte wollte ich ihm Rede stehen, wie zu einem Fürsten müsste er herannahen!“ [Die Reden Hiobs sind zu Ende.]
wenn mein Acker je über mich geschrien und seine Furchen allesamt geweint haben;
wenn ich seinen Ertrag ohne Zahlung verzehrt und seinen Besitzer ums Leben gebracht habe (oder: habe seufzen lassen):
so sollen mir Disteln statt des Weizens aufgehen und Unkraut statt der Gerste!“
Querverweise zu Hiob 31,11 Hiob 31,11
Abimelech ließ dann Abraham rufen und sagte zu ihm: „Was hast du uns da angetan? Worin habe ich mich dir gegenüber verfehlt, dass du eine so große Verschuldung über mich und mein Reich gebracht hast? Du hast an mir in einer Weise gehandelt, wie es nicht recht ist!“
auch das wäre eine Verschuldung für den Strafrichter gewesen, denn damit hätte ich Gott in der Höhe die Treue gebrochen. –
Da erwiderte Abimelech: „Was hast du uns da angetan! Wie leicht hätte es geschehen können, dass einer aus dem Volke hier deiner Frau Gewalt angetan hätte! Dann würdest du eine Verschuldung über uns gebracht haben.“
Ungefähr drei Monate später wurde dem Juda als sicher berichtet: „Deine Schwiegertochter Thamar hat sich verführen lassen und ist infolge ihrer Ausschweifung schwanger geworden.“ Da gebot Juda: „Führt sie hinaus, damit sie verbrannt wird!“
Er selbst hat in diesem Hause keine größere Geltung als ich, und nichts hat er mir vorenthalten als dich allein, weil du ja sein Weib bist. Wie sollte ich da ein so großes Unrecht begehen und mich gegen Gott versündigen!“
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Du sollst nicht ehebrechen!
„Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau (vgl. 3.Mose 20,10). So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
Ebenso ergeht es dem, der sich mit der Ehefrau eines andern einlässt: keiner, der sie berührt, kommt ungestraft davon.
Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, wenn ihn hungert;
doch wenn er ertappt wird, mag (muss) er siebenfachen Ersatz leisten, (am Ende gar) das ganze Vermögen seines Hauses hingeben;
wer aber mit einem verheirateten Weibe Ehebruch begeht, ist von Sinnen; nur wer sich selbst zugrunde richten will, tut so etwas.
Schläge und Schmach trägt er als Lohn davon, und seine Schande ist unauslöschlich;
Sodann will ich dir nach den für Ehebrecherinnen und Mörderinnen geltenden Rechtsbestimmungen das Urteil sprechen und meinen Grimm und meine Eifersucht an dir stillen.