Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn sich dein BruderH251, ein HebräerH5680 oder eine HebräerinH5680, dir verkauftH4376, so soll er dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr sollst du ihn freiH2670 losgebenH7971.
Und wenn du ihn freiH2670 losgibstH7971, sollst du ihn nicht leerH7387 von dir gehenH7971 lassen,
sondern sollst ihm auflegenH6059 von deinen SchafenH6629, von deiner TenneH1637, von deiner KelterH3342, dass du gebestH5414 von dem, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gesegnetH1288 hat.
Und gedenkeH2142, dass du auch KnechtH5650 warst in ÄgyptenlandH776+H4714 und der HErrH3068, dein GottH430, dich erlöstH6299 hat; darum gebieteH6680 ich dir solchesH1697 heuteH3117.
Wird er aber zu dir sprechenH559: Ich will nicht ausziehenH3318 von dir; denn ich habe dich und dein HausH1004 liebH157 (weil ihm wohlH2895 bei dir ist),
so nimmH3947 einen PfriemenH4836 und bohreH5414 ihm durch sein OhrH241 an der TürH1817 und lass ihn ewiglichH5769 dein KnechtH5650 sein. Mit deiner MagdH519 sollst du auch also tunH6213.
Und lass dich'sH5869 nicht schwerH7185 dünken, dass du ihn freiH2670 losgibstH7971 – denn er hat dir als zwiefältigerH4932 TagelöhnerH7916 sechsH8337 JahreH8141 gedientH5647+H7939 –; so wird der HErrH3068, dein GottH430, dich segnenH1288 in allem, was du tustH6213.
NachdemG5613 allerleiG3956 seinerG846 göttlichenG2150+G2304 KraftG1411, was zumG4314 LebenG2222 undG2532 göttlichenG2150+G2304 Wandel dient, unsG2248+G2254 geschenktG1433 ist durchG1223 die ErkenntnisG1922 des, der unsG2248+G2254 berufenG2564 hat durchG1223 seine HerrlichkeitG1391 undG2532 TugendG703,
DennG1063 die leiblicheG4984 ÜbungG1129 istG2076 wenigG3641+G4314 nützG2076+G5624; aberG1161 die GottseligkeitG2150 istG2076 zuG4314 allen DingenG3956 nützG2076+G5624 undG2532 hatG2192 die VerheißungG1860 diesesG3568 undG2532 des zukünftigenG3195 LebensG2222.
Dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 sollst vorlegenH7760:
WennH7069 du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, der soll dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr soll er freiH2670 ausgehenH3318 umsonstH2600.
IstH935 er ohneH1610 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll er auch ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318; istH935 er aber mitH1167 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll sein WeibH802 mitH1167 ihm ausgehenH3318.
Hat ihm aber sein HerrH113 ein WeibH802 gegebenH5414, und erH3318 hat SöhneH1121 oder TöchterH1323 gezeugtH3205, so soll das WeibH802 und die KinderH3206 seines HerrnH113 sein, erH3318 aber soll ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318.
SprichtH559 aber der KnechtH5650: IchH157 habe meinen HerrenH113 liebH157 und mein WeibH802 und KindH1121, ichH157 will nichtH3318 freiH2670 werden,
so bringeH5066 ihn sein HerrH113 vor die „GötterH430“ und halteH5066 ihn an die TürH1817 oder den PfostenH4201 und bohreH7527 ihm mit einem PfriemenH4836 durch sein OhrH241, und er sei sein KnechtH5647 ewigH5769.