Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr {W. Tage.} soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-Jahr nicht frei ausgehen.
Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen.
Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {D. h. des Leviten, der verkauft hat.} Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Er aber antwortet und sagt zu ihm: Herr, lass ihn noch dieses Jahr, bis ich um ihn herum gegraben und Dünger gelegt habe;
und wenn er etwa Frucht bringt, gut, wenn aber nicht, so kannst du ihn künftig abhauen {A.l. wenn er etwa künftig Frucht bringt, gut, wenn aber nicht, so kannst du ihn abhauen.}.