Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und wenn jemand ein WohnhausH4186 in einerH376 ummauerten StadtH5892 verkauftH4376 , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum EndeH8552 des Jahres seines Verkaufs; ein volles JahrH8141 soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nichtH6965 gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrH8141 vollH4390 ist, so soll das HausH1004 , das in der ummauerten StadtH5892 ist, für immerH6783 dem KäuferH7069 desselben verbleiben, bei seinen GeschlechternH1755 ; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehenH3318 .
Aber die HäuserH1004 der DörferH2691 , welche keine MauerH2346 ringsum haben, sollen dem FeldeH7704 des LandesH776 gleichgeachtet werdenH2803 ; es soll Lösungsrecht für sie sein, undH5439 im Jubeljahre sollen sie frei ausgehenH3318 .
Und was die StädteH5892 der LevitenH3881 , die HäuserH1004 der StädteH5892 ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenH3881 sein.
Und wenn jemand vonH3318 einem der LevitenH3881 löstH1350 , so soll das verkaufte HausH1004 in der StadtH5892 seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die HäuserH1004 der StädteH5892 der LevitenH3881 sind ihr EigentumH272 unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 .
Aber das FeldH7704 des Bezirks ihrer StädteH5892 soll nicht verkauftH4376 werdenH5769 , denn es gehört ihnen als ewiges EigentumH272 .
Er aberG1161 antwortetG611 und sagtG3004 zu ihmG846 : HerrG2962 , laßG863 ihnG846 nochG2532 diesesG5124 JahrG2094 , bisG2193+G3755 ich umG4012 ihnG846 grabenG4626 undG2532 DüngerG2874 legenG906 werde;
undG2532 wennG2579 er etwaG3303 FruchtG2590 bringen wirdG4160 , gut, wenn aber nichtG1490 , so magst du ihnG846 künftigG1519+G3195 abhauenG1581 .