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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern {Eig. ruhen}.

3 wird geladen ... Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.

4 wird geladen ... Aber im siebenten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 wird geladen ... den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.

6 wird geladen ... Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen {S. V. 12}, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

7 wird geladen ... und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 wird geladen ... Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.

9 wird geladen ... Und du sollst im siebenten Monat, am zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune} ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

11 wird geladen ... Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden};

12 wird geladen ... denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.

13 wird geladen ... In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 wird geladen ... Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen}.

15 wird geladen ... Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 wird geladen ... Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

17 wird geladen ... Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.

18 wird geladen ... Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.

19 wird geladen ... Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.

20 wird geladen ... Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein -:

21 wird geladen ... ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;

22 wird geladen ... und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

23 wird geladen ... Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.

24 wird geladen ... Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

26 wird geladen ... Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet was zu seiner Lösung hinreicht,

27 wird geladen ... so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 wird geladen ... Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 wird geladen ... Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.

30 wird geladen ... Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.

31 wird geladen ... Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.

32 wird geladen ... Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

33 wird geladen ... Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 wird geladen ... Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.

36 wird geladen ... Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

37 wird geladen ... Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.

38 wird geladen ... Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39 wird geladen ... Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen;

40 wird geladen ... wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin} betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.

45 wird geladen ... Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,

46 wird geladen ... und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 wird geladen ... Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,

48 wird geladen ... so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag {O. soll} ihn lösen.

49 wird geladen ... Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.

50 wird geladen ... Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}.

51 wird geladen ... Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;

52 wird geladen ... und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.

53 wird geladen ... Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

54 wird geladen ... Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,23 3Mo 25,23 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 25,10 wird geladen ... Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

5Mo 32,43 wird geladen ... Jubelt, ihr Nationen, mit seinem Volke! {O. Jubelt ... seinem Volke zu. Eig. Bejubelt ... sein Volk} Denn er wird rächen das Blut seiner Knechte und wird Rache erstatten seinen Feinden, und seinem Lande, seinem Volke, vergeben. -

1Mo 47,9 wird geladen ... Und Jakob sprach zum Pharao: Die Tage der Jahre meiner Fremdlingschaft sind hundert und dreißig Jahre; wenig und böse waren die Tage meiner Lebensjahre, und sie haben nicht erreicht die Tage der Lebensjahre meiner Väter in den Tagen ihrer Fremdlingschaft.

1Kön 21,3 wird geladen ... Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse Jehova fern von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte!

2Chr 7,20 wird geladen ... so werde ich sie herausreißen aus meinem Lande, das ich ihnen gegeben habe; und dieses Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht wegwerfen, und werde es zum Sprichwort und zur Spottrede machen unter allen Völkern.

1Chr 29,15 wird geladen ... Denn wir sind Fremdlinge vor dir und Beisassen, wie alle unsere Väter; wie ein Schatten sind unsere Tage auf Erden, und keine Hoffnung ist da, hienieden zu bleiben.

Hes 48,14 wird geladen ... Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.

Ps 24,1 wird geladen ... (Von David. Ein Psalm.)Jehovas ist die Erde und ihre Fülle, der Erdkreis und die darauf wohnen.

Ps 39,12 wird geladen ... Höre mein Gebet, Jehova, und nimm zu Ohren mein Schreien; schweige nicht zu meinen Tränen! Denn ein Fremdling bin ich bei dir, ein Beisasse wie alle meine Väter.

Ps 85,1 wird geladen ... (Dem Vorsänger. Von den Söhnen Korahs, ein Psalm.) Jehova, du hast Gunst erzeigt deinem Lande, hast die Gefangenschaft Jakobs gewendet;

Ps 119,19 wird geladen ... Ein Fremdling bin ich im Lande {O. auf Erden}, verbirg nicht vor mir deine Gebote!

Jes 8,8 wird geladen ... Und er wird in Juda eindringen, überschwemmen und überfluten; bis an den Hals wird er reichen. Und die Ausdehnung seiner Flügel wird die Breite deines Landes füllen, Immanuel!

Heb 11,9 wird geladen ... Durch Glauben hielt er sich auf in dem Lande der Verheißung, wie in einem fremden, und wohnte in Zelten mit Isaak und Jakob, den Miterben derselben Verheißung;

Heb 11,10 wird geladen ... denn er erwartete die Stadt, welche Grundlagen hat, deren Baumeister und Schöpfer {O. Werkmeister} Gott ist.

Heb 11,11 wird geladen ... Durch Glauben empfing auch selbst Sara Kraft, einen Samen zu gründen {O. schwanger zu werden}, und zwar über die geeignete Zeit des Alters hinaus, weil sie den für treu achtete, der die Verheißung gegeben hatte.

Heb 11,12 wird geladen ... Deshalb sind auch von einem, und zwar Gestorbenen, geboren worden gleichwie die Sterne des Himmels an Menge, und wie der Sand am Ufer des Meeres, der unzählig ist.

Heb 11,13 wird geladen ... Diese alle sind im Glauben {O. dem Glauben gemäß} gestorben und haben die Verheißungen nicht empfangen, sondern sahen sie von ferne und begrüßten sie und bekannten, daß sie Fremdlinge und ohne Bürgerschaft auf der Erde {O. im Lande} seien.

Hos 9,3 wird geladen ... Sie werden nicht im Lande Jehovas bleiben, sondern Ephraim wird nach Ägypten zurückkehren, und sie werden Unreines essen in Assyrien.

1Pet 2,11 wird geladen ... Geliebte, ich ermahne euch als Fremdlinge und als die ihr ohne Bürgerrecht seid {O. und als Beisassen}, daß ihr euch enthaltet von den fleischlichen Lüsten, welche wider die Seele streiten,

Joel 2,18 wird geladen ... Dann eifert Jehova für sein Land, und er hat Mitleid mit seinem Volke.

Joel 3,2 wird geladen ... dann werde ich alle Nationen versammeln und sie in das Tal {Eig. in die Talebene} Josaphat {= Jehova hat gerichtet} hinabführen; und ich werde daselbst mit ihnen rechten über mein Volk und mein Erbteil Israel, welches sie unter die Nationen zerstreut haben; und mein Land haben sie geteilt,

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