Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndG2532 jetztG3568 , BrüderG80 , ich weißG1492 , daßG3754 ihr inG2596 UnwissenheitG52 gehandeltG4238 habt, gleichwieG5618 auchG2532 eureG5216 OberstenG758 .
GottG2316 aberG1161 hatG4137 alsoG3779 erfülltG4137 , wasG3739 er durchG1223 den MundG4750 allerG3956 ProphetenG4396 zuvor verkündigtG4293 hat, daß sein ChristusG5547 leidenG3958 sollte.
So tutG3340 nunG3767 BußeG3340 undG2532 bekehret euchG1994 , daßG1519 eureG5216 SündenG266 ausgetilgtG1813 werden, damitG3704 ZeitenG2540 der ErquickungG403 kommenG302+G2064 vomG575 AngesichtG4383 des HerrnG2962 ,
undG2532 er den euchG5213 zuvorverordnetenG4296 JesusG2424 ChristusG5547 sendeG649 ,
welchenG3739 freilichG3303 der HimmelG3772 aufnehmenG1209 mußG1163 bis zuG891 den ZeitenG5550 der WiederherstellungG605 aller DingeG3956 , von welchenG3739 GottG2316 durchG1223 den MundG4750 seinerG846 heiligenG40 ProphetenG4396 vonG575 jeherG165 geredetG2980 hat.
welcheG3739 keinerG3762 von den FürstenG758 diesesG5127 ZeitlaufsG165 erkanntG1097 hat ( dennG1063 wennG1487 sie dieselbe erkanntG1097 hätten, so würdenG4717 sieG3588 wohlG302 den HerrnG2962 der HerrlichkeitG1391 nichtG3756 gekreuzigtG4717 haben )
JesusG2424 aberG1161 sprachG3004 : VaterG3962 , vergibG863 ihnenG846 , dennG1063 sie wissenG1492 nichtG3756 , wasG5101 sie tunG4160 ! Sie aberG1161 verteiltenG1266 seineG846 KleiderG2440 und warfenG906 das LosG2819 darüber.
derG3588 zuvorG4386 ein LästererG989 undG2532 VerfolgerG1376 undG2532 GewalttäterG5197 warG5607 ; aberG235 mir ist Barmherzigkeit zuteilG1653 geworden, weilG3754 ich es unwissendG50 imG1722 UnglaubenG570 tatG4160 .
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559 :
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 in das LandH776 KanaanH3667 ziehet,
so solltH7136 ihr euch StädteH5892 bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagenH5221 hatH7523 .
Und die StädteH5892 sollen euch zur Zuflucht sein vorH6440 dem Rächer, daß der TotschlägerH7523 nicht sterbeH4191 , bis er vor der GemeindeH5712 gestandenH5975 hatH1350 zum GerichtH4941 .
Und die StädteH5892 , die ihr gebenH5414 sollt, sollen sechsH8337 Zufluchtstädte für euch sein.
DreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 diesseitH5676 des JordanH3383 , und dreiH7969 StädteH5892 sollt ihr gebenH5414 im LandeH776 KanaanH3667 ; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den KindernH1121 IsraelH3478 und dem FremdlingH1616 und dem BeisassenH8453 inH8432 ihrer Mitte sollen diese sechsH8337 StädteH5892 zur Zuflucht sein, daß dahin flieheH5127 ein jeder, der einen Menschen aus VersehenH7684 erschlagen hatH5221 .
Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68 , den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627 , das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523 , daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Der BluträcherH1350 , der sollH4191 den Mörder tötenH7523 ; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.
Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,
oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523 , daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350 ; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191 , wenn er ihnH6293 antrifft.
Wenn erH1920 aber von ungefährH6621 , nichtH3808 aus FeindschaftH342 , ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,
oder, ohne es zu sehenH7200 , irgend einen SteinH68 , wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:
so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199 ;
und die GemeindeH5712 soll den Totschläger aus der HandH3027 des BluträchersH1350 errettenH5337 , und die GemeindeH5712 soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohenH5127 istH7725 ; und er soll darin bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 , den man mit dem heiligenH6944 Öle gesalbtH4886 hatH7523 .
Wenn aber der TotschlägerH7523 über die GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen istH5127 , irgend hinausgeht,
und der BluträcherH1350 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den TotschlägerH7523 , so hatH1350 er keine BlutschuldH1818 .
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleibenH3427 bis zum TodeH4194 des HohenpriestersH1419 ; und nachH310 dem TodeH4194 des HohenpriestersH1419 darf der TotschlägerH7523 in das LandH776 seines Eigentums zurückkehren. -
UndH2708 dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternH1755 in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523 ; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030 , daß erH5221 sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191 , sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523 .
Auch sollt ihrH3427 keine Sühne annehmenH3947 für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem TodeH4194 des PriestersH3548 zurückkehre, umH7725 im LandeH776 zu wohnen.
Und ihr sollt das LandH776 nichtH2610 entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutH1818 , das entweiht das LandH776 ; und für das LandH776 kann keine SühnungH3722 getan werden wegen des BlutesH1818 , das darin vergossenH8210 worden, außer durch das BlutH1818 dessen, der es vergossen hatH8210 .
Und du sollst nicht das LandH776 verunreinigenH2930 , inH8432 welchem ihr wohnet, inH8432 dessen Mitte ich wohneH3427 ; denn ich, JehovaH3068 , wohneH7931 inmitten der KinderH1121 IsraelH3478 .
MännerG435 von IsraelG2475 , höretG191 dieseG5128 WorteG3056 : JesumG2424 , den NazaräerG3480 , einen MannG435 , vonG575 GottG2316 anG1519 euchG5209 erwiesenG584 durch mächtige TatenG1411 undG2532 WunderG5059 undG2532 ZeichenG4592 , dieG3739 GottG2316 durchG1223 ihnG846 inG1722 eurerG5216 MitteG3319 tatG4160 , wieG2531 ihr selbstG846 wissetG1492 -
diesenG5126 , übergebenG1560 nach dem bestimmtenG3724 RatschlußG1012 undG2532 nach VorkenntnisG4268 GottesG2316 , habtG4362 ihr durchG1223 die HandG5495 von GesetzlosenG459 ans Kreuz geheftetG4362 und umgebrachtG337 .
Die AugenH5869 JehovasH3068 sind gerichtet auf die GerechtenH6662 , und seine OhrenH241 auf ihr SchreienH7775 ;
UndG2532 er wurde vorG1715 ihnenG846 umgestaltetG3339 . UndG2532 seinG846 AngesichtG4383 leuchteteG2989 wieG5613 die SonneG2246 , seineG846 KleiderG2440 aberG1161 wurdenG1096 weißG3022 wieG5613 das LichtG5457 ;
Im Lichte des Angesichts des KönigsH4428 istH216 LebenH2416 , undH6440 sein WohlgefallenH7522 ist wie eine WolkeH5645 des Spätregens.