Wenn in dem LandeH127 , das JehovaH3068 , dein GottH430 , dir gibtH5414 , es zu besitzenH3423 , ein Erschlagener auf dem FeldeH7704 liegend gefundenH4672 wird, ohne daß es bekannt istH5307 , wer ihnH5221 erschlagenH2491 hatH3045 ,
so sollen deine ÄltestenH2205 und deine RichterH8199 hinausgehenH3318 und nach den StädtenH5892 hin messenH4058 , die rings umH5439 den ErschlagenenH2491 sind.
Und es geschehe: Die StadtH5892 , welche dem ErschlagenenH2491 am nächstenH7138 istH3947 -die ÄltestenH2205 jener StadtH5892 sollen eine Färse nehmen, mit der noch nichtH4900 gearbeitetH5647 worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;
undH5158 die ÄltestenH2205 jener StadtH5892 sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführenH3381 , in welchem nicht gearbeitetH5647 undH5158 nicht gesätH2232 wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das GenickH6202 brechen.
UndH3068 die PriesterH3548 , die SöhneH1121 LevisH3878 , sollen herzutreten; denn sieH5066 hat Jehova, dein GottH430 , erwähltH977 , ihm zu dienenH8334 undH3068 im NamenH8034 Jehovas zu segnenH1288 ; und nachH6310 ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
UndH5158 alle ÄltestenH2205 jener StadtH5892 , die dem ErschlagenenH2491 am nächstenH7138 sind, sollen ihre HändeH3027 über der Färse waschenH7364 , welcher das GenickH6202 im Bache gebrochen worden ist,
und sollen anhebenH6030 und sprechenH559 : Unsere HändeH3027 haben dieses BlutH1818 nicht vergossenH8210 , und unsere AugenH5869 haben es nicht gesehenH7200 ;
vergib, JehovaH3068 , deinem VolkeH5971 IsraelH3478 , das du erlöst hastH5414 , und lege nichtH6299 unschuldigesH5355 BlutH1818 inH7130 deines VolkesH5971 IsraelH3478 Mitte. Und die BlutschuldH1818 wirdH3722 ihnen vergeben werdenH3722 .
UndH6213 du, du sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tunH1197 , was rechtH3477 ist inH7130 den AugenH5869 JehovasH3068 .
Wenn du wider deine FeindeH341 zum KriegeH4421 ausziehst, undH3318 JehovaH3068 , dein GottH430 , sie in deine HandH3027 gibtH5414 , und du ihre GefangenenH7628 wegführstH7617 ,
und du siehstH7200 unter den GefangenenH7633 ein WeibH802 , schönH3303 von Gestalt, und hast LustH2836 zu ihr und nimmst sie dir zum WeibeH802 ,
so sollst du sie inH8432 das Innere deines HausesH1004 führen; undH6213 sie soll ihrH935 HauptH7218 scherenH1548 und ihre NägelH6856 beschneiden
undH310 die KleiderH8071 ihrer GefangenschaftH7628 von sichH3427 ablegen; und sieH5493 soll in deinem HauseH1004 bleiben und ihren VaterH1 und ihre MutterH517 einen MonatH3391 langH3117 beweinenH1058 ; und danach magst du zu ihrH935 eingehen und sieH1166 ehelichen, daß sie dein WeibH802 sei.
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hastH6031 , so sollst du sieH7971 nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um GeldH3701 verkaufenH4376 ; du sollst sie nichtH2654 als Sklavin behandeln, darum daßH834 du sie geschwächt hast.
Wenn ein MannH376 zweiH8147 WeiberH802 hatH157 , eineH259 geliebte und eineH259 gehaßte, und sie gebärenH3205 ihm SöhneH1121 , dieH8130 geliebte und die gehaßte, und der erstgeboreneH1060 SohnH1121 istH8130 von der gehaßten:
so soll es geschehen, an dem TageH3117 , da er seine SöhneH1121 erbenH5157 läßt was sein istH8130 : Er kannH3201 nicht den SohnH1121 der geliebten zum ErstgeborenenH1069 machen vorH6440 dem SohneH1121 der gehaßten, dem ErstgeborenenH1060 ;
sondern den Erstgeborenen, den SohnH1121 der gehaßten, sollH5234 er anerkennen, daß er ihm zweiH8147 Teile gebeH5414 von allem, was in seinem Besitz gefundenH4672 wirdH6310 ; denn er istH8130 der ErstlingH7225 seiner KraftH202 , ihm gehört das RechtH4941 der ErstgeburtH1060 .
Wenn ein MannH376 einen unbändigen und widerspenstigen SohnH1121 hatH8085 , welcher der StimmeH6963 seines VatersH1 und der StimmeH6963 seiner MutterH517 nicht gehorchtH8085 , und sie züchtigenH3256 ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
so sollen sein VaterH1 undH3318 seine MutterH517 ihn ergreifen und ihn zu den ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 und zum ToreH8179 seines Ortes hinausführen,
und sollen zu den ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 sprechen: Dieser unser SohnH1121 istH4784 unbändigH5637 und widerspenstig, erH559 gehorchtH8085 unserer StimmeH6963 nicht, er ist ein SchlemmerH2151 und SäuferH5433 !
Und alle LeuteH582 seiner StadtH5892 sollen ihnH68 steinigenH7275 , daß er sterbe; und du sollst das BöseH7451 ausH7130 deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz IsraelH3478 sollH4191 es hörenH8085 und sichH3372 fürchten.
Und wenn an einem ManneH376 eine todeswürdige SündeH2399 istH4941 , und er wird getötetH4191 , und du hängst ihn an ein HolzH6086 ,
so soll sein LeichnamH5038 nicht über Nacht an dem Holze bleibenH3885 , sondern du sollst ihnH6912 jedenfalls an demselben TageH3117 begrabenH6912 ; denn ein FluchH7045 GottesH430 ist ein Gehängter; undH6086 du sollst dein LandH127 nicht verunreinigenH2930 , das JehovaH3068 , dein GottH430 , dir als ErbteilH5159 gibtH5414 .
Querverweise zu 5. Mose 21,13 5Mo 21,13
HöreH8085 , TochterH1323 , und siehH7200 , und neigeH5186 dein OhrH241 ; und vergißH7911 deines VolkesH5971 und deines VatersH1 HausesH1004 !
Wenn jemandG1536 zuG4314 mirG3165 kommtG2064 undG2532 haßtG3404 nichtG3756 seinenG1438 VaterG3962 undG2532 seine MutterG3384 undG2532 sein WeibG1135 undG2532 seine KinderG5043 undG2532 seine BrüderG80 undG2532 SchwesternG79 , dazuG2089 aberG1161 auchG2532 sein eigenesG1438 LebenG5590 , so kann erG1410 nichtG3756 meinG3450 JüngerG3101 seinG1511 ;