Wenn in dem LandeH127, das JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, es zu besitzenH3423, ein Erschlagener auf dem FeldeH7704 liegend gefundenH4672 wird, ohne daß es bekannt istH5307, wer ihnH5221 erschlagenH2491 hatH3045,
so sollen deine ÄltestenH2205 und deine RichterH8199 hinausgehenH3318 und nach den StädtenH5892 hin messenH4058, die rings umH5439 den ErschlagenenH2491 sind.
Und es geschehe: Die StadtH5892, welche dem ErschlagenenH2491 am nächstenH7138 istH3947 -die ÄltestenH2205 jener StadtH5892 sollen eine Färse nehmen, mit der noch nichtH4900 gearbeitetH5647 worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;
undH5158 die ÄltestenH2205 jener StadtH5892 sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführenH3381, in welchem nicht gearbeitetH5647 undH5158 nicht gesätH2232 wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das GenickH6202 brechen.
UndH3068 die PriesterH3548, die SöhneH1121 LevisH3878, sollen herzutreten; denn sieH5066 hat Jehova, dein GottH430, erwähltH977, ihm zu dienenH8334 undH3068 im NamenH8034 Jehovas zu segnenH1288; und nachH6310 ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
UndH5158 alle ÄltestenH2205 jener StadtH5892, die dem ErschlagenenH2491 am nächstenH7138 sind, sollen ihre HändeH3027 über der Färse waschenH7364, welcher das GenickH6202 im Bache gebrochen worden ist,
und sollen anhebenH6030 und sprechenH559: Unsere HändeH3027 haben dieses BlutH1818 nicht vergossenH8210, und unsere AugenH5869 haben es nicht gesehenH7200;
vergib, JehovaH3068, deinem VolkeH5971 IsraelH3478, das du erlöst hastH5414, und lege nichtH6299 unschuldigesH5355 BlutH1818 inH7130 deines VolkesH5971 IsraelH3478 Mitte. Und die BlutschuldH1818 wirdH3722 ihnen vergeben werdenH3722.
UndH6213 du, du sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tunH1197, was rechtH3477 ist inH7130 den AugenH5869 JehovasH3068.
Wenn du wider deine FeindeH341 zum KriegeH4421 ausziehst, undH3318 JehovaH3068, dein GottH430, sie in deine HandH3027 gibtH5414, und du ihre GefangenenH7628 wegführstH7617,
und du siehstH7200 unter den GefangenenH7633 ein WeibH802, schönH3303 von Gestalt, und hast LustH2836 zu ihr und nimmst sie dir zum WeibeH802,
so sollst du sie inH8432 das Innere deines HausesH1004 führen; undH6213 sie soll ihrH935 HauptH7218 scherenH1548 und ihre NägelH6856 beschneiden
undH310 die KleiderH8071 ihrer GefangenschaftH7628 von sichH3427 ablegen; und sieH5493 soll in deinem HauseH1004 bleiben und ihren VaterH1 und ihre MutterH517 einen MonatH3391 langH3117 beweinenH1058; und danach magst du zu ihrH935 eingehen und sieH1166 ehelichen, daß sie dein WeibH802 sei.
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hastH6031, so sollst du sieH7971 nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um GeldH3701 verkaufenH4376; du sollst sie nichtH2654 als Sklavin behandeln, darum daßH834 du sie geschwächt hast.
Wenn ein MannH376 zweiH8147 WeiberH802 hatH157, eineH259 geliebte und eineH259 gehaßte, und sie gebärenH3205 ihm SöhneH1121, dieH8130 geliebte und die gehaßte, und der erstgeboreneH1060 SohnH1121 istH8130 von der gehaßten:
so soll es geschehen, an dem TageH3117, da er seine SöhneH1121 erbenH5157 läßt was sein istH8130: Er kannH3201 nicht den SohnH1121 der geliebten zum ErstgeborenenH1069 machen vorH6440 dem SohneH1121 der gehaßten, dem ErstgeborenenH1060;
sondern den Erstgeborenen, den SohnH1121 der gehaßten, sollH5234 er anerkennen, daß er ihm zweiH8147 Teile gebeH5414 von allem, was in seinem Besitz gefundenH4672 wirdH6310; denn er istH8130 der ErstlingH7225 seiner KraftH202, ihm gehört das RechtH4941 der ErstgeburtH1060.
Wenn ein MannH376 einen unbändigen und widerspenstigen SohnH1121 hatH8085, welcher der StimmeH6963 seines VatersH1 und der StimmeH6963 seiner MutterH517 nicht gehorchtH8085, und sie züchtigenH3256 ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
so sollen sein VaterH1 undH3318 seine MutterH517 ihn ergreifen und ihn zu den ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 und zum ToreH8179 seines Ortes hinausführen,
und sollen zu den ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 sprechen: Dieser unser SohnH1121 istH4784 unbändigH5637 und widerspenstig, erH559 gehorchtH8085 unserer StimmeH6963 nicht, er ist ein SchlemmerH2151 und SäuferH5433!
Und alle LeuteH582 seiner StadtH5892 sollen ihnH68 steinigenH7275, daß er sterbe; und du sollst das BöseH7451 ausH7130 deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz IsraelH3478 sollH4191 es hörenH8085 und sichH3372 fürchten.
Und wenn an einem ManneH376 eine todeswürdige SündeH2399 istH4941, und er wird getötetH4191, und du hängst ihn an ein HolzH6086,
so soll sein LeichnamH5038 nicht über Nacht an dem Holze bleibenH3885, sondern du sollst ihnH6912 jedenfalls an demselben TageH3117 begrabenH6912; denn ein FluchH7045 GottesH430 ist ein Gehängter; undH6086 du sollst dein LandH127 nicht verunreinigenH2930, das JehovaH3068, dein GottH430, dir als ErbteilH5159 gibtH5414.
Querverweise zu 5. Mose 21,9 5Mo 21,9
so sollen die ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 hinsenden und ihn von dannen holenH3947 lassenH7971 und ihn in die HandH3027 des BluträchersH1350 liefern, daß erH5414 sterbeH4191.
UndH7356 nicht soll irgend etwasH3972 von dem Verbannten an deiner HandH3027 haften, auf daßH2764 JehovaH3068 sichH1692 von der Glut seines ZornesH639 wende und dir Erbarmung gebeH5414 und sich deiner erbarmeH7355 und dichH7725 mehreH7235, so wie er deinen VäternH1 geschworenH7650 hatH2740, wenn duH8085 der StimmeH6963 JehovasH3068, deines GottesH430, gehorchst, alle seine GeboteH4687 zuH6213 beobachten, dieH8104 ich dir heuteH3117 gebieteH6680, daß du tust, was rechtH3477 ist in den AugenH5869 JehovasH3068, deines GottesH430.
Dein AugeH5869 soll seiner nicht schonenH2347; und du sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 hinwegschaffen, und es wirdH1197 dir wohlgehen.
Und JehovaH3068 sprachH559 zuH6213 JehuH3058: Weil duH3427 wohlH2895 ausgerichtet hast, was rechtH3477 ist in meinen AugenH5869, und an dem HauseH1004 AhabsH256 getanH6213 hast nach allem, was in meinem HerzenH3824 war, so sollen dir SöhneH1121 des viertenH7243 Gliedes auf dem Throne IsraelsH3478 sitzen.