Wenn JehovaH3068, dein GottH430, die Nationen ausrottenH3772 wird, deren LandH776 JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, und du sieH3427 austreibst und in ihren StädtenH5892 und in ihren HäusernH1004 wohnst:
so sollst du dir dreiH7969 StädteH5892 aussondernH914 inmitten deines LandesH776, das JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, es zu besitzenH3423.
Du sollst dir den WegH1870 dahin zurichtenH3559, und das GebietH1366 deines LandesH776, das JehovaH3068, dein GottH430, dir als Erbteil geben wirdH5157, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder TotschlägerH7523 dahin flieheH5127.
UndH1847 dies istH8130 die SacheH1697 mit dem TotschlägerH7523, der dahin fliehenH5127 soll, damit erH5221 am LebenH2425 bleibe: Wer seinen NächstenH7453 unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihnH8543 vordem nicht,
wie etwa wenn jemand mit seinem NächstenH7453 in den WaldH3293 geht, um HolzH6086 zu hauenH2404, undH6086 seine HandH3027 holt aus mit der AxtH1631, um das HolzH6086 abzuhauen, und das EisenH1270 fährt vomH5394 Stiele und trifft seinen NächstenH7453, daß erH935 stirbtH4191: Der sollH3772 in eineH259 dieser StädteH5892 fliehenH5127, damit er am LebenH2425 bleibe;
auf daßH3588 nichtH4941 der BluträcherH1350, weilH3588 sein HerzH3824 entbrannt istH7291, demH7235 TotschlägerH7523 nachsetze und ihnH5221 erreiche, weil der WegH1870 lang istH3179, und ihnH8543 totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da erH5381 ihn vordem nicht haßte.
Darum gebieteH6680 ich dir und sageH559: DreiH7969 StädteH5892 sollst du dir aussondernH914. -
Und wenn JehovaH3068, dein GottH430, deine GrenzenH1366 erweitert, so wie er deinen VäternH1 geschworen hatH7650, und dir das ganze LandH776 gibtH5414, welches er deinen VäternH1 zu gebenH5414 verheißen hatH1696
(wenn du darauf achtest, dieses ganze GebotH4687 zu tunH6213, das ichH8104 dir heuteH3117 gebieteH6680, indem du JehovaH3068, deinen GottH430, liebstH157 und auf seinen WegenH1870 wandelstH3212 alle TageH3117) so sollst du dir zu diesen dreienH7969 nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 hinzufügen;
damit nicht unschuldigesH5355 BlutH1818 vergossen werdeH8210 inmitten deines LandesH776, das JehovaH3068, dein GottH430, dir als ErbteilH5159 gibtH5414, und BlutschuldH1818 aufH7130 dir sei. -
Wenn aber ein MannH376 seinen NächstenH7453 haßtH8130, und ihm auflauert und sich wider ihnH6965 erhebt und ihn totschlägt, so daß erH5221 stirbtH4191, und er fliehtH5127 in eineH259 dieserH411 StädteH5892:
so sollen die ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 hinsenden und ihn von dannen holenH3947 lassenH7971 und ihn in die HandH3027 des BluträchersH1350 liefern, daß erH5414 sterbeH4191.
Dein AugeH5869 soll seiner nicht schonenH2347; und du sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 hinwegschaffen, und es wirdH1197 dir wohlgehen.
Du sollst nichtH5253 die GrenzeH1366 deines NächstenH7453 verrücken, welche die VorfahrenH7223 in deinem ErbteilH5159 gesetztH1379 haben, das du erbenH3423 wirst in dem LandeH776, welches JehovaH3068, dein GottH430, dir gibtH5414, es zu besitzenH5157.
Ein einzelner ZeugeH5707 soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einerH376 Ungerechtigkeit und wegen irgend einer SündeH2403, bei irgend einer SündeH2399, die er begeht; aufH6965 zweierH8147 ZeugenH5707 Aussage oder aufH6965 dreierH7969 ZeugenH5707 Aussage soll eineH259 SacheH1697 bestätigt werden. -
Wenn ein ungerechter ZeugeH5707 wider jemandH376 auftritt, um ein Vergehen wider ihnH6965 zu bezeugenH6030,
so sollenH5975 die beidenH8147 MännerH582, die den HaderH7379 haben, vorH6440 JehovaH3068 treten, vorH6440 die PriesterH3548 und die RichterH8199, die in jenen TagenH3117 sein werden.
UndH6030 die RichterH8199 sollen wohl nachforschen; und siehe, istH8267 der ZeugeH5707 ein falscherH8267 ZeugeH5707, hatH1875 er Falsches wider seinen BruderH251 bezeugt,
so sollt ihr ihm tunH6213, wie er seinem BruderH251 zu tunH6213 gedachteH2161; und du sollst das BöseH7451 ausH7130 deiner Mitte hinwegschaffen.
UndH6213 die ÜbrigenH7604 sollen es hörenH8085 und sichH3372 fürchten und fortan nichtH3254 mehr eine solche Übeltat inH7130 deiner Mitte begehen.
Und dein AugeH5869 soll nicht schonenH2347: LebenH5315 um LebenH5315, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272!
Querverweise zu 5. Mose 19,20 5Mo 19,20
und duH1245 sollst ihnH68 steinigenH5619, daß er sterbeH4191. Denn er hatH5080 gesucht, dich abzuleiten von JehovaH3068, deinem GottH430, der dich herausgeführt hat ausH3318 dem LandeH776 ÄgyptenH4714, aus dem HauseH1004 der Knechtschaft.
Die HandH3027 derH314 ZeugenH5707 sollH4191 zuerstH7223 an ihm sein, ihn zu töten, und danach die HandH3027 des ganzen VolkesH5971. Und du sollst das BöseH7451 ausH7130 deiner Mitte hinwegschaffen.
Und alle LeuteH582 seiner StadtH5892 sollen ihnH68 steinigenH7275, daß er sterbe; und du sollst das BöseH7451 ausH7130 deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz IsraelH3478 sollH4191 es hörenH8085 und sichH3372 fürchten.
Wenn man den SpötterH3887 bestraft, so wird der Einfältige weiseH2449; und wenn man den WeisenH2450 belehrt, so nimmt erH3947 ErkenntnisH1847 an.
DennG1063 die RegentenG758 sindG1526 nichtG3756 ein SchreckenG5401 für das guteG18 WerkG2041, sondernG235 für das böseG2556. WillstG5399 duG2309 dich aberG1161 vor der ObrigkeitG1849 nichtG3361 fürchtenG5399? So übeG4160 das GuteG18, undG2532 du wirstG2192 LobG1868 vonG1537 ihrG846 habenG2192;
dennG1063 sie istG2076 GottesG2316 DienerinG1249, dirG4671 zumG1519 GutenG18. WennG1437 du aberG1161 das BöseG2556 übstG4160, so fürchteG5399 dich, dennG1063 sie trägtG5409 das SchwertG3162 nichtG3756 umsonstG1500; dennG1063 sie istG2076 GottesG2316 DienerinG1249, eine RächerinG1558 zur StrafeG3709 fürG1519 den, der BösesG2556 tutG4238.