Behandelter Abschnitt 5Mo 19
In diesem Kapitel haben wir die Ordnung für die drei Zufluchtsstädte in Einzelheiten, und dann für drei weitere, da wir im ersten Teil des Buches die erste jenseits des Jordan abgesondert fanden. Denn Gott würde einerseits die Schwere des Blutvergießens kennzeichnen, andererseits würde Er einen unvorhergesehenen Tod nicht mit einem vorsätzlichen Mord verwechseln. Auf keinen Fall aber wollte Gott, dass sein Volk vergaß, dass es sein Land war und folglich, wenn dort Blut vergossen wurde, dass es dadurch verunreinigt wurde. Das erforderte ein ernsthaftes Nachdenken. Der Mensch, der nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde, ließ dort sein Blut vergießen. Gott nimmt es zur Kenntnis, aber das, was einen höheren und tieferen Bezug hatte, braucht jetzt nicht bewiesen zu werden. Ich bin schon darauf eingegangen. Man beachte nur den Unterschied zwischen der Anspielung hier und in 4. Mose. Dort sahen wir, dass es besonders auf die Blutschuldigen angewandt wurde, während sie sich außerhalb des Landes ihres Besitzes befanden. Hier wird kein Wort über den Tod des Priesters gesagt, der mit Öl gesalbt wurde. Der Grund dafür ist offensichtlich. Das fünfte Buch Mose gilt für das Volk, als es gerade im Begriff stand, das Land zu betreten. So sind die Einfügungen und Auslassungen des Geistes Gottes in den Büchern Mose ebenso bemerkenswert wie auch in den Evangelien. Wir mögen mit der Vorstellung und der Wirkung der Gestaltung in den Evangelien vertrauter sein, aber sie ist hier genauso wahr wie überall sonst.
In den Versen 12 und 13 wird die größte Sorgfalt gebraucht, jeden Missbrauch durch die Zufluchtsstädte zu verhindern. Einem Mörder darf dadurch keine Möglichkeit gegeben werden, dort dauerhaft Unterschlupf zu finden. Wenn Blut vorsätzlich und absichtlich vergossen wurde, waren die Ältesten seiner Stadt verpflichtet, jemanden dorthin zu schicken, ihn zu holen und dem Bluträcher auszuliefern, damit er sterbe.9
Das heißt, wenn ein Zeuge etwas bezeugte, was vorsätzlich falsch war, und natürlich deshalb böswillig, dann sollte die Strafe, die im Falle der Wahrheit verhängt worden wäre, auf den fallen, der den bösen Bericht verlauten ließ. Auf all dies wird sorgfältig geachtet. „Und dein Auge soll verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“ (V. 21).
9 Wer wie Dr. Davidson (Introd. O. T. i. 96) dieses Kapitel gegen 4. Mose 35,14 gebrauchen kann, muss sich schwer verschulden; denn Letzteres, das vor Ersteren geschrieben wurde, spricht von sechs Zufluchtsstädten, drei auf beiden Seiten des Jordans, während das letztere Buch zunächst nur von drei spricht, zu denen nach dem Tod Moses noch drei hinzukommen sollten. Es ist eine lächerliche Schlussfolgerung, dass nicht derselbe Schreiber beide Bücher verfasst hat, oder zumindest den Abschnitt, der diese Städte betrifft. Das zweite Buch ist das allgemeine Gesetz der Einrichtungen, es beschreibt die genauere Ordnung der einzelnen Teile. Und dies wird durch 5. Mose 4,41‒44 bestätigt, nicht geschwächt, wo es heißt, dass Mose drei auf der Ostseite absonderte, wie 4. Mose 35 befahl; während 5. Mose 19 uns nicht nur diese, sondern noch drei weitere zeigt, wenn der Herr ihre Küste vergrößerte, wie er geschworen hatte, es zu tun. Nur ein böses Auge könnte hier einen Mangel an Ordnung oder Harmonie finden.↩︎