Behandelter Abschnitt 5Mo 16,18-22
Es ist klar, dass mit den soeben gelesenen späteren Versen aus 5. Mose 16 eine neue Einteilung der Satzungen und Rechtsbestimmungen dieses Buches beginnt. Was zum religiösen Leben Israels gehörte, wurde mit den drei Festen abgeschlossen, die den vorherigen Teil des Kapitels ausfüllen.
Nun geht es um die Instrumente und Mittel, die der Herr für die Durchführung des Lebens des Volkes in gerichtlichen Angelegenheiten einsetzte. Richter und Beamte sollten im Überfluss vorhanden sein. Sie sollten in allen ihren Toren eingesetzt werden, und mit wachsamer Sorgfalt sollte gegen das Ansehen von Personen und alles, was darauf berechnet ist, das Urteil der Gerechtigkeit abzuwenden, vorgegangen werden. In dem Land, das der Herr, ihr Gott, gegeben hat, muss Gerechtigkeit herrschen, Güte und Barmherzigkeit zwischen Mensch und Mensch, und alle angenehmen Neigungen des Volkes dürfen sich in solchen Fragen nicht einmischen. Neben alledem finden wir plötzlich, was der Geist des Menschen nicht verstehen kann ‒ die Einführung einer neuen Anspielung auf religiöse Angelegenheiten. „Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgendein Holz neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir machen wirst. Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die der Herr, dein Gott, hasst. Du sollst dem Herrn, deinem Gott, kein Rind- oder Kleinvieh opfern, an dem ein Gebrechen ist, irgendetwas Schlimmes; denn es ist ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott“ (16,21–17,1).