Dieses Prinzip gilt für die Gläubigen unter dem, was wir den alten Bund nennen können. Sie waren zweifellos Erben, und sie sollen Anteil an dem Segen haben; aber der Erbe ist nicht mehr als der Knecht oder Sklave, solange er ein Kind ist, was in der Bedeutung des Wortes Kind liegt. Es ist das Wort, das bei den Alten, und als juristischer Begriff heute noch immer für eine Person verwendet wird, die noch nicht volljährig und daher nicht fähig ist, Verträge und Verpflichtungen einzugehen oder für sich selbst zu handeln. Genau das war die Stellung der Alten unter dem Gesetz. Er war noch nicht volljährig; er war wirklich ein Erbe, dazu bestimmt, zusammen mit Abraham, Isaak und Jakob auf einer Stufe. Diesbezüglich gab es keinen Unterschied. Bekehrung und Wiedergeburt sind in allen Zeiten und Haushaltungen dieselben. Es mag jetzt größere Fülle, Einfachheit und Freude geben; doch was den Kern der Sache betrifft, war der Erbe in Wahrheit Herr über alles, sogar vom Sündenfall an, vor der Sintflut und danach, ob mit oder ohne Gesetz. Er soll wirklich einen Teil am Reich Christi haben und mit Christus herrschen; doch wenn wir nach seinem Zustand fragen, während er in dieser Welt ist, wird er als in Knechtschaft befindlich beschrieben. Gottes Absicht ist, dass er, wenn die Herrlichkeit kommt, einen hellen, gesegneten Platz haben soll, während er in dieser Welt ein Unmündiger ist, sondern er ist unter Vormündern und Verwaltern bis zu der vom Vater festgesetzten Frist (4,2).