Behandelter Abschnitt 1Kor 7,10-11
Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau nicht vom Mann geschieden werde (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann) und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse (7,10.11).
Hier war es keine neue Anweisung von apostolischer Autorität, sondern die schon bekannte Anordnung des Herrn selbst, die allgemeine Pflicht von Mann und Frau, begründet auf die Unauflöslichkeit des ehelichen Bandes. Die Frau sollte sich nicht vom Mann trennen, noch sollte der Mann die Frau entlassen; wenn sie sich trennte, sollte sie unverheiratet bleiben oder sich versöhnen; denn selbst wenn sie ohne Schuld wäre, ist eine Trennung ein Schande und könnte eine Schlinge sein.