Behandelter Abschnitt 1Kor 1,7-8
Dies wird durch die Art und Weise verstärkt, wie die Gläubigen in Korinth dann charakterisiert werden: so dass ihr an keiner Gnadengabe Mangel habt, indem die der Offenbarung unseres Herrn Jesus Christus erwartet, der euch auch befestigen wird bis ans Ende, dass ihr untadelig seid an dem Tag unseres Herrn Jesus Christus (1,7.8).
Es ist nicht der Gesichtspunkt der Wiederkunft unseres Herrn, der seine Gnade für die Seinen entfalten und zum Ausdruck bringen wird,2 sondern vielmehr der, der sich jetzt mit dem Gewissen befasst, wie es nach und nach ihren treuen oder untreuen Umgang mit allem, was ihnen anvertraut ist, zeigen wird. Jeder Gläubige, der in der Zwischenzeit mit Gott wandelt und das wachsende Elend der Christenheit, ganz zu schweigen von der Welt und dem Menschen im Allgemeinen, verständnisvoll beurteilt, liebt die Erscheinung des Herrn, als die Zeit, in der Er erhöht werden wird und wir mit Ihm herrschen werden, wobei die Macht Satans öffentlich und wirksam von der Erde verbannt sein wird. Doch unsere eigentliche Hoffnung ist, dass Christus kommen und uns in das Haus des Vaters holen wird; und so werden wir für immer bei dem Herrn sein. Die Korinther aber werden hiermit an den erinnert, der die Arbeit jedes einzelnen beurteilen wird, wenn jeder seinen eigenen Lohn empfangen wird, entsprechend seiner eigenen Arbeit. Sie mussten sich im Selbstgericht üben, ob sie dem Herrn mit der jedem zugeteilten Offenbarung des Geistes dienten. Daher finden wir auch die wiederholte und auffallende Weise, in der der Name „unseres Herrn Jesus Christus“ hier erwähnt wird.
2 Dies wäre durch die παρουσία (Gegenwart oder Ankunft) Christi, ausgedrückt worden, die die autorisierten Übersetzer in ihrer Version hier fälschlicherweise mit ἀποκάλυψις (Offenbarung) verwechselt haben, obwohl die Korrektur nachträglich in der Fußnote angegeben wurde. Sie sind nicht synonym, sondern bringen unterschiedliche Sachverhalte zum Ausdruck, die verschiedene Prinzipien verkörpern, so unterschiedlich wie Gnade und Gericht.↩︎