Behandelter Abschnitt Mt 19,1-12
Ehe und Ehescheidung. Mt 19,1-12.
Der Herr hat an einem Ort Sein Werk getan, und nun kommt Er nach Judäa, um auch daselbst zu dienen, d. h. ihre Kranken zu heilen und guten Samen auszustreuen. Zuerst treten Ihm wieder die Pharisäer in den Weg. Unermüdlich stellen sie dem Herrn Fallen. Eben geschah das in bezug auf den Sabbat, und nun versuchten sie es mit dem vielumstrittenen Gegenstand der Ehescheidung. Nichts war loser in Israel, als das Eheband. Die Überlieferung erlaubte, aus irgend einem Grunde zu scheiden, schon wegen mangelhafter Zubereitung der Nahrung oder noch geringfügigerer Dinge. Die Behandlung des Ehebandes war so recht ein Spiegel von ihrem überaus losen Bande zu Gott. Die Frage selbst aber ist auch sehr wichtig für unsere Tage, da das Eheband so gelockert ist, und Gottes Anordnungen mit Füßen getreten werden. Was lehrt hier der Herr über die Ehe?
I. Ihre Einsetzung.
Die Ehe ist Gottes älteste Einrichtung. Gott hat sie im Paradies gestiftet, sie besteht also von Anfang an (1. Mose 2,21-25; 5,2; Eph 5,22-33). Wir haben bis heute zwei paradiesische Überreste, die Ehe und den Ruhetag. Wie arm wären wir ohne diese zwei Gottesgeschenke? Herrlich sind sie, wenn gottgemäß angewandt! Aber gerade hier hat sich Satan eingeschlichen und je länger desto mehr diese zwei Einrichtungen sich dienstbar gemacht. Die Ehe wird nach Belieben geschieden, und der Sonntag gilt nur noch der Lust, dem Sport und der Sünde, anstatt dem Herrn zu dienen und Sein Wort zu hören. Es ist gewiß beachtenswert, daß der Herr Sein erstes Zeichen bei einer Hochzeit tat, und somit die Ehe ehrte und segnete (Joh 2,1-11).
II. Ihre tiefe Verbindung.
Gottes Wort erwartet, daß die Ehe zwischen zwei Gleichgesinnten geschehe, wie wir`s in 2. Mose 2,1 bei Moses Eltern lesen. Ein Mann vom Hause Levi nahm eine Tochter Levis. Ein Mann aus der Familie Gottes soll auch eine Tochter aus dem Hause Gottes und nicht aus der Welt nehmen. Wie kostbar ist dann ein solches Band. Man betet zusammen, man belehrt, ermuntert, ermahnt und trägt einander. Beide hören auf, zwei zu sein, sondern sie sind ein Fleisch und tragen Freud und Leid zusammen. Der Mann verläßt sein bis dahin liebstes Band, Vater und Mutter, und hängt seinem Weibe an, liebt, nährt und pflegt sie, gleichwie Christus die Gemeinde. Satan sucht auch hier zu hindern, indem er solche findet, die da verbieten zu heiraten. Das aber ist Dämonenlehre, nicht Frömmigkeit (1Tim 4,1-2). Im besonderen sollen Diener Gottes verheiratet sein (1Tim 3,2). Das Zölibat ist vollkommen gegen Gottes Willen.
III. Ihre Dauer.
Die Ehe ist ein Band, das nur der Tod auflösen kann. Gott hat sie im Paradiese gestiftet, das unterstreicht der Herr Jesus in diesem Wort. Und besonders auch Eph 5,22-33 zeigt ihren bleibenden inneren Wert. Gott hat im Paradies keine Vorkehrungen zur Auflösung getroffen. Die Ehe ist also ein Band bis in den Tod, die durch nichts anderes als allein durch den Tod geschieden werden kann.
IV. Ihre Unauflösbarkeit.
Der Herr verwies die fragenden Pharisäer auf die Schrift: "Habt ihr nicht gelesen." (Vers 4-6.) Der Herr zeigt also die Unauflösbarkeit der Ehe. Weiter zeigt Er, daß die Ehe nur geschieden werden darf, wenn nachweisliche Hurerei vorliegt. Auf der Hurerei eines Ehegatten ruhte im Alten Testament die Todesstrafe (3. Mose 20,10). Warum diese Härte? Weil diese Sünde den Tod in die Ehe trägt. Vor Gott aber und dem andern Eheteil glich ein Ehebrecher einem Gestorbenen, deshalb war der Unschuldige frei. Wie ernst und heilig ist Gottes Wort diesbezüglich (Mal 2,13-16).
Die Pharisäer, die ihre Überlieferung rechtfertigten, fragten, ob ein Mann sich aus irgendeinem Grunde scheiden dürfe? Was war die Antwort? Der Herr sagte: Wer ein Weib außer wegen Hurerei entläßt, bricht die Ehe. Die Ehe kann also nicht aus irgendeinem Grunde geschieden werden, sondern nur wegen Hurerei einer der beiden Ehegatten. Der einzige, von Gott anerkannte Scheidungsgrund ist die Hurerei. Darum jede, nicht wegen Hurerei geschiedene Ehe, auch wenn sie gerichtlich geschah, gilt vor Gott nicht. Wer aber einen gerichtlich (nicht wegen Hurerei) Geschiedenen heiratet, begeht Ehebruch, weil erst dadurch das Band der Ehe mit dem andern zerrissen wird. Kurz gesagt, wer sich gerichtlich scheiden läßt (nicht wegen Hurerei), ist vor Gott nicht geschieden. Seine Ehe besteht weiter, bis er durch Wiederverheiratung zum Ehebrecher wird oder stirbt. Eine Wiederverheiratung ist also in einem solchen Falle klar verboten. Die Stelle in 1Kor 7,10-15 hat nichts mit Ehescheidung zu tun, sonst würde nicht Paulus in Vers 11 vom Versöhnen schreiben. Hier scheint Paulus in gewissen Fällen eine Trennung (nicht Scheidung) als ratsam zu erachten.
V. Ein Einwand der Jünger (Vers 10).
Um eine unglückliche Ehe zu vermeiden, fragen die Jünger, ob es nicht besser sei, ledig zu bleiben? Der Herr gab eine dreifache Antwort:
1. Einige haben von Natur her wenig Verlangen, verehelicht zu sein, weil ihr Triebleben sehr schwach ist oder ganz untätig. Solche tun darum gut, ledig zu bleiben.
2. Andere sind von Menschen verschnitten, z. B. die Eunuchen, und darum waren sie unfähig, zu heiraten.
3. Wieder andere, wie z. B. Johannes der Täufer, verzichteten um des Reiches Gottes willen auf die Ehe, um nicht im Dienste Christi gehindert zu sein. So ist Heiraten gut, Nichtheiraten besser (1Kor 7,38). Ebenso rät Paulus, in Notzeiten ledig zu bleiben (1Kor 7,26).