Behandelter Abschnitt 5Mo 17,2-7
Verse 2–7 | Die Strafe für Götzendienst
Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder eine Frau gefunden wird, die das tun, was böse ist in den Augen des HERRN, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten, 3 so dass sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen oder vor der Sonne oder vor dem Mond oder vor dem ganzen Heer des Himmels niederbeugen, was ich nicht geboten habe, 4 und es wird dir berichtet und du hörst es, so sollst du genau nachforschen; und siehe, ist es Wahrheit, steht die Sache fest, ist dieser Gräuel in Israel verübt worden, 5 so sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie steinigen, dass sie sterben. 6 Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen hin soll getötet werden, wer sterben
soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden. 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
In Kapitel 13 geht es um die, die andere zum Götzendienst verführen. In diesen Versen geht es um solche, die verführt sind. Wenn die Beschuldigung aufkommt, dass jemand zum Götzendienst verführt ist, muss zuerst eine Untersuchung stattfinden. So geschieht das auch in Matthäus 18 in dem Fall, dass jemand der Sünde beschuldigt wird. Erst wenn zwei oder drei Zeugen vorhanden sind, kann Recht gesprochen werden (Mt 18,16; 4Mo 35,30).
Wenn jemand einen anderen sündigen sieht, muss er hierüber nicht mit anderen sprechen, sondern zuerst mit der betroffenen Person. Wenn ich der Einzige bin, der etwas Böses von jemandem weiß, darf ich darüber nicht mit anderen sprechen. Es darf keine Sache in die Gemeinde kommen, wenn wir nicht zuerst selber mit dem Bruder gesprochen haben und danach noch mit Zeugen bei ihm gewesen sind.
Wenn die Anklage begründet ist, soll die Hand der Zeugen sich als erste gegen diese Person richten. Diese Vorgehensweise überträgt den Zeugen eine große Verantwortung und mahnt zu großer Vorsicht bei der Erhebung einer Anklage gegenüber Bösem. Diese Vorschrift wird dann auch dafür sorgen, dass die Zeugen sich ihrer Sache äußerst sicher sein werden und von dem Ernst der begangenen Verfehlung überzeugt sind.
Wenn die Hand der Zeugen sich gegen den Übeltäter richtet, ist damit faktisch das Todesurteil vollzogen. In Vers 7 steht: „Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes.“ Auf diese Weise macht das Volk deutlich, dass es sich dem Zeugnis der Zeugen anschließt. So muss das Böse aus der Gemeinde weggetan werden. Das Böse (oder: der Böse) darf keinen Platz im Volk Gottes haben. Das galt für Israel damals und gilt für die Gemeinde heute.
Bevor die Gemeinde zu einem Beschluss kommt in einer Sache, die vor sie gebracht wird, muss die anzeigende Person von der Sache selbst überzeugt sein. Wenn eine Sache vor die Gemeinde gebracht wird, ist das noch nicht dasselbe wie ein Gemeindebeschluss. Die Gemeinde muss noch erst zu einem Urteil beziehungsweise einem Beschluss kommen. Dieses Stadium stimmt mit Matthäus 18,17 überein. Das bedeutet, dass der individuelle Gläubige jemanden als Heiden und Zöllner sehen muss, noch ehe die Gemeinde so jemanden als einen Bösen endgültig hinaustut.
Umgekehrt kann das auch auf den Vorschlag eines Bruders oder einer Schwester angewandt werden, um einen anderen Gläubigen am Tisch des Herrn aufzunehmen. Der Bruder oder die Schwester muss selbst gut überzeugt sein von der Richtigkeit des Vorschlags. Aber erst, wenn aufgrund zweier oder dreier Zeugen die Richtigkeit dieses Vorschlags deutlich ist, wird die Gemeinde so jemanden am Tisch des Herrn empfangen.