Behandelter Abschnitt 4Mo 35,22-25
Verse 22–25 | Die Zufluchtsstadt als Wohnort
22 Wenn er ihn aber versehentlich, nicht aus Feindschaft, gestoßen hat oder ohne Absicht irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat 23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn fallen ließ, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Fälle, bei denen der Totschläger in der Zufluchtsstadt wohnen durfte: Ein Stoß, ein Schlag oder ein Steinwurf kann auch in Form eines Unglücks passieren, ohne die Absicht, jemandem Böses anzutun. Dann ist die Rede von Töten ohne Absicht. Wem das so ergeht, der darf in der Zufluchtsstadt bleiben; er braucht nicht zu sterben, der Bluträcher darf ihn nicht töten.
Selbst wenn ihm diese Gnade erwiesen wurde und er nicht sterben sollte, durfte er doch nicht in sein Erbteil zurückkehren. Erst nach dem Tod des Hohenpriesters, der zur Zeit des Totschlags lebte, konnte der Totschläger frei in sein Erbteil zurückkehren. Dieser Aspekt wird nur im vierten Buch Mose erwähnt.
Der Tod des Hohenpriesters ist ein Bild der Hohenpriesterschaft des Herrn Jesus, wie Er sie jetzt ausübt. Die jetzige Hohenpriesterschaft des Herrn Jesus ist ein Zeugnis dafür, dass Israel immer noch verworfen ist. Es ist eine Hohenpriesterschaft im Himmel, wo Er „Mitleid zu haben vermag mit unseren Schwachheiten“ (Heb 4,16). Diese Hohenpriesterschaft sehen wir im Bild in Aaron. Wenn Er uns, die Gemeinde, aus dieser Welt weggenommen hat, brauchen wir Ihn als Hohenpriester nicht mehr. Aber dann wird Er für Israel erscheinen als Hoherpriester nach der Ordnung Melchisedeks, um sein Volk wieder in den Besitz seines Erbteils einzuführen.