Behandelter Abschnitt 4Mo 35,26-29
Verse 26–29 | Nur sicher in der Zufluchtsstadt
26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtsstadt bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Der Totschläger ist nur sicher in der Zufluchtsstadt. Wenn er sich daraus entfernt, fällt er in die Hände des Bluträchers. Die Zufluchtsstadt ist ein Ort der Absonderung mit dem Charakter einer Levitenstadt. Gläubige, die sich außerhalb der örtlichen Gemeinde begeben, dort nicht mehr ihr Heil suchen, werden das Leben verlieren. Wir können dies auf das Nachlassen des Besuchens der Zusammenkünfte zum Aufbau unseres Glaubens anwenden. Wenn es keinen Hunger mehr nach geistlicher Nahrung und Formung gibt und wenn Orte, wo Gottes Wort gebracht wird, nicht mehr besucht werden, hat das meistens den geistlichen Tod zur Folge.