Vers 13 | Schuldhafte Nachlässigkeit
Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Weg ist und es unterlässt, das Passah zu feiern, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe des HERRN nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; dieser Mann soll seine Sünde tragen.
Der Ausweg besteht darin, dass es im zweiten Monat gefeiert werden durfte. Das ermöglichte der HERR in seiner Gnade. Aber wenn der Betreffende davon keinen Gebrauch machte, sollte er ausgerottet werden. Dan ist es Absicht. Eine Anwendung könnte darin bestehen, dass wir jemandem, der wiederholt ohne triftigen Grund nicht am Abendmahl teilnimmt, sagen, dass er erst wieder am Abendmahl teilnehmen kann, wenn er erkennt, dass er dem Herrn Jesus damit Unrecht tut.
Wir alle befinden uns im geistlichen Sinn im Zustand des zweiten Monats. Manche sind aus kirchlichen Systemen gekommen, in denen der Tod Oberhand gewonnen hat; andere sind von einer „Fernreise“ nach Hause zurückgekehrt. Wir sind in den örtlichen Gemeinden nur mit einem kleinen Teil der ganzen Versammlung zusammen. Viele sind noch da, wo der Tod herrscht; viele sind noch auf fernen Reisen.
Aber Gott gibt noch die Gelegenheit, das Passah zu feiern, wie in den Tagen Hiskias (2. Chronika 30 und 31). Da hatte sich „ein großer Teil des Volkes ... nicht gereinigt, sondern aßen das Passah nicht so, wie es vorgeschrieben ist. Doch Jehiskia bat für sie und sprach: Der HERR, der Gütige, möge jedem vergeben, der sein Herz darauf gerichtet hat, Gott zu suchen, den HERRN, den Gott seiner Väter, wenn auch nicht der Reinheit des Heiligtums entsprechend. Und der HERR erhörte Jehiskia und heilte das Volk“ (2Chr 30,18-20).
Das bedeutet nicht, dass Gott seinen Maßstab herabsetzt. Das tut Er nie. Wir dürfen bei Zulassungen zum Abendmahl nicht biegsamer werden. Was für den ersten Monat galt, gilt auch für den zweiten. Nie darf Schwachheit in einem Zeugnis die Maßstäbe ändern. Aber Gott rechnet doch mit den Umständen und das sollen wir auch tun.