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Vers 14 | Feiern des Passah durch einem Fremden
Und wenn ein Fremder bei euch weilt und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passahs und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes.
Der Fremde, der bei den Israeliten weilt, soll dem HERRN auch das Passah feiern. Es geht wohl um einen Fremden, der sich hat beschneiden lassen und dadurch ein Teil des Volkes Gottes geworden ist (2Mo 12,48.49; vgl. Esra 6,19-21).